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Wahkecht ist jetzt schon gut
Wir Freiheitlichen sind für die Mißstände und Skandale, die auf die politische Landschaft Österreichs derzeit sehr dunkle Schatten werfen, gewiß nicht haftbar zu machen, aber wir bekennen uns zu unserer Mitverantwortung für die österreichische Demokratie.
Der Kampf gegen Machtmißbrauch, Korruption und Parteibuchwirtschaft ist ein Kampf, dessen Hauptlast in Osterreich
die FPO zu tragen hat. Kontrolle und Kritik sind nach unserem Verständnis dem Zweck zugeordnet, den demokratischen Selbstreinigungsprozeß ständig in Gang zu halten.
Die FPO bekennt sich vorbehaltlos zum geltenden Wahlrecht, mit dessen Einführung im Jahr 1970 endlich die von uns seit jeher geforderte Wahlgerechtigkeit hergestellt wurde. Wie die freiheitlichen Erfahrungen ganz klar zeigen, ist ein enger Kontakt zwischen dem Abgeordneten und seinen Wählern auch nach der geltenden Nationalratswahlordnung ohne weiteres möglich. Zu einer Änderung dieser Regelung besteht somit keinerlei Notwendigkeit.
Die FPO ist zu einer Stärkung der direkten Demokratie nicht
nur bereit, sondern sie hat diesbezüglich auch schon am Beginn der nun auslaufenden Gesetzgebungsperiode des Nationalrates einen bis ins Detail ausformUlier-ten Initiativantrag eingebracht, der jedoch bei den beiden anderen Parteien keine Gegenliebe fand. Dieser Antrag, den wir in der nächsten Legislaturperiode erneut einbringen werden, sieht vor, daß ein Volksbegehren, das vom Nationalrat abgelehnt wurde, einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, wenn es der Bevollmächtigte des Volksbegehrens verlangt. Wir wollen ganz bewußt mehr direkte Demokratie wagen, denn wir glauben an den mündigen Bürger.
Der Autor ist Generalsekretär der FPO.
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