Umstrittener Abschied von der Zettelwirtschaft

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Bis zum Jahresende 2001 sollen Chipkarten österreichweit den Krankenschein ersetzen.

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Bis zum Jahresende 2001 sollen Chipkarten österreichweit den Krankenschein ersetzen.

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Grünes Licht" für die Einführung der Chipkarte gaben im Sommer die österreichischen Sozialversicherungsträger, die Österreichische Ärztekammer und das Parlament. Die Chipkarte soll bis zum Jahresende 2001 den Krankenschein ersetzen. "Die Chipkarte wird nicht nur zur Vereinfachung des Zugangs zu ärztlicher Hilfe, sondern in Folge auch zu einem effizienteren Technologieeinsatz durch Abbau der Zettelwirtschaft führen", verspricht Hans Sallmutter, Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

Die Sozialversicherungsträger, die bereits längere Zeit für die Einführung der Chipkarte - gegen den Widerstand der Ärztekammer - gekämpft haben, sehen in dem elektronischen Krankenschein zahlreiche Vorteilen: * Die Versicherten haben einen einfacheren Zugang zu ärztlicher Hilfe - ohne Krankenschein, der beim Arbeitgeber besorgt werden muß, ohne Bargeld-Einsatz bei spontanem Arztbesuch; * Arbeitgeber müssen keine Krankenscheine mehr ausstellen (zur Zeit werden in den Betrieben pro Jahr rund 23 Millionen Scheine ausgefertigt); * Ärzte haben keinen Aufwand für den Fall des nicht vorliegenden Krankenscheines und können das System für die Patientenverwaltung und Abrechnung nützen; * Die Sozialversicherung erspart sich die Ausgabe von Krankenscheinen für Pensionisten und erwartet eine Steigerung der EDV-Abrechnung, die von mehr Ärzten als bisher angenommen werden soll.

Volkswirtschaftlich, so die Sozialversicherungsträger, werden sich die Investitionen für das Chipkartensystem innerhalb von zwei Jahren amortisieren. Dieses System ist einzigartig in Europa und die österreichische Sozialversicherung wird damit, hofft Eleonore Hostasch, Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, "zum europäischen Vorzeigemodell und zum Exporteur von Know-how ,made in Austria'".

Nicht ganz so optimistisch sehen Ärzte der Einführung des elektronischen Krankenscheins entgegen. Die Ärzteschaft sperrte sich lange Zeit gegen die Chipkarte. Hauptkritikpunkt: Es besteht die Gefahr, daß der Patient dadurch zum "Gläsernen Menschen" werde. Die Zustimmung seitens der Ärztekammer erfolgte erst nach einer Änderung des Gesetzesentwurfes.

Davor war geplant, daß der Patient die Chipkarte bei jeder Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen vorlegen muß, ob beim Arzt, in der Spitalsambulanz oder bei der Medikamentenabgabe in der Apotheke. Damit wären die Voraussetzungen zur Erstellung eines "Bewegungsprofiles" (Zeitpunkt, Ort und Gesprächspartner) der Patienten erfüllt, meinten die Mediziner. Die Ärzteschaft sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer totalen Kontrolle der Bevölkerung. Jetzt sieht die Regelung vor, daß die Chipkarte nur noch beim ersten Arztbesuch pro Quartal vorgezeigt werden muß.

Trotz der Zustimmung sei, so die Österreichische Ärztekammer, die Entwicklung kritisch zu hinterfragen. Jörg Pruckner, Obmann der Bundeskurie für die niedergelassenen Ärzte: "Die Einführung der Chipkarte kostet 900 Millionen Schilling. Der Einsatz dieser Mittel zur Verbesserung der Gesundheitsbetreuung hätte den Patienten wesentlich mehr genützt."

Der Präsident der Ärztekammer, Otto Pjeta (siehe auch Furche Seite 11), sieht die Gefahr des "Gläsernen Menschen" für die Zukunft nicht gebannt: "Ich glaube, man kann die Elektronik nicht aufhalten. Aber auf lange Sicht laufen wir immer Gefahr ,Gläserne Menschen' zu werden, vor allem, wenn es zu einer komplexen Betrachtung der elektronisch gespeicherten Informationen kommt. Durch die Zusammenführung von unterschiedlichen Daten könnte per Tastendruck das Profil und der Krankheitszustand eines Menschen erfaßt werden. Das Einzelschicksal darf aber keiner Bewertung unterworfen werden."

Die Chipkarte soll vorerst in einer Musterordination getestet werden. Danach folgt ein Probebetrieb mit ausgewählten Ärzten und dann das erste Bundesland. Zum Lesen der Karte benötigt der Arzt einen "Schlüssel" in Form einer Berechtigungskarte. Damit soll der Daten-Mißbrauch ausgeschlossen werden. Bei Verlust der Karte wird diese sofort gesperrt. Auf der Chipkarte werden nur folgende Daten des Patienten gespeichert: * Name und akademischer Grad; * Geburtsdatum; * Geschlecht; * Versicherungsnummer; * Kartennummer; * der Nachweis eines bestehenden Versicherungsverhältnisses; * Rezeptgebührenfreiheit wegen sozialer Schutzbedürftigkeit; * Datum und Fachgruppe des Arztes beim Erstbesuch im Quartal in verschlüsselter Form.

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