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Mehr Schutz für die Kinder

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Eine Antwort auf die in FURCHE 10/1994 geäußerte Kritik am neuen Entwurf für ein Pornographiegesetz

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Eine Antwort auf die in FURCHE 10/1994 geäußerte Kritik am neuen Entwurf für ein Pornographiegesetz

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Unter Auflistung einer I Vielzahl von vermeint-liehen Schwächen dieses Entwurfes ortete der Autor legistischen Handlungsbedarf. Öffenthch geäußerte Kritik an einem Gesetzesvorhaben sollte sich jeder Polemik enthalten und vor allem richtig informieren. Aber gerade daran mangelt es:

■ Zum Jugendschutz: Unrichtig ist die Behauptung, die Schutzaltersgrenze würde von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt; schon jetzt liegt diese bei 16 Jahren - und das soll auch so bleiben. Die Befürchtung, daß jegliche Pornographie straflos vor Schulen verbreitet werden könnte, ist unbegründet. Solches verhindert nicht nur das neue Pornographiegesetz, sondern auch die modernen Jugendschutzgesetze der Länder; diese verbieten nämlich die Weitergabe von (bestimmten) pornographischen Produkten an Jugendliche bis 18 (!) Jahren. Diese Bestimmungen sind aber leider zu wenig bekannt.

■ Eine der größten Lücken des Entwurfes sei, daß Behörden zusehen müßten, wie „Kinderpeiniger" via Inserat ihre Opfer anlocken. Gott sei Dank ist das nicht so! Zum einen könnten die Behörden nach dem Sicherheitspohzei-gesetz einschreiten, zum anderen war und ist es Aufgabe des Strafgesetzbuches, Kindes-mißbrauch zu unterbinden. Ungerechtfertigt ist die Unterstellung, daß der Entwurf kinderfeindlich sei; ist doch seine Hauptzielrichtung gerade der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung.

■ Richtig ist, daß die Strafbestimmungen des neuen Por-nographiegesetzes nicht zur Anwendung kommen, wenn im Dienste der Wissenschaft, in Erfüllung einer Berufspflicht oder sonst zu einem anerkannten Zweck gehandelt wurde. Ein solcher Strafaufhebungsgrund ist kein „Schlupfloch") sondern ein (verfassungs-)rechthches Muß, dessen Vorliegen im Einzelfall von den Justizbehörden zu )rüfen ist. Nur so bleibt die Durchführung von Studien wie „Die Knospe", die erschütternde Erkenntnisse über Kinderpornographie erbrachte, möglich.

■ Zahlreiche Experten und Politiker forderten Alternativen zur Bestrafung für Besitzer von Kinderpornographie. Die Behauptung, diese Maßnahme erlaube, daß Kinderschänder nach Festnahme wieder „laufengelassen" werden könnten, entbehrt jeglicher Grundlage.

■ Der Entwurf behauptet nicht, daß Pornographie keine schädhchen Wirkungen hat, sondern weist nur auf zunehmende Zweifel der Wissenschaft daran hin.

Zur Klarstellung: Das Justizministerium hat nur den Auftrag der Bundesregierung umzusetzen, „das Pornographiegesetz - aus Anlaß der verstärkten Bekämpfung der Kinderpornographie ~ in seiner Gesamtheit den Bedürfnissen und Anschauungen der heutigen Zeit anzupassen". Diese Aufgabe ist nicht leicht, weil die Gesellschaft Pornop-aphie äußerst unterschiedich bewertet.

MEHR SACHLICHKEIT

Bei der Diskussion darüber ist jedenfalls Sachlichkeit und UnVoreingenommenheit gefragt. Eine Verunsicherung der - naturgemäß - über die Pornographiekontrolle wenig informierten Öffentlichkeit schürt nur unbegründetes Mißtrauen gegen diese Reform. Wie kurzsichtig! Es wird nämlich dabei übersehen, was das neue Pornographiegesetz leisten könnte: vor allem einen Beitrag zum Schutz von Kindern und Frauen vor sexuellem Mißbrauch durch ein bisher nicht bestehendes lückenloses Verkehrs- und Werbeverbot für Kinder- und Gewaltpornographie und ein Besitzverbot für Kinderpornographie, den Schutz Jugendlicher vor (die Menschenwürde mißachtenden) pornographischen Machwerken sowie einen effizienten - in dieser Form bisher nicht gewährleisteten -Konfrontationsschutz für Erwachsene. Warum sollte das nicht Gesetz werden?

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