Welcher ORF-Star darf werben?

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Der Boulevard machte gleich einen „Zickenkrieg“ daraus: ZiB-Moderatorin (und Redakteurssprecherin) Danielle Spera habe sich bei ORF-General Alexander Wrabetz darüber beschwert, dass Moderatorin Claudia Reiterer als TV-Werberin für eine kommerzielle Agrarinstitution auftreten darf.

Persönliche Befindlichkeiten der Beteiligten interessieren uns da wenig. Denn es geht hier keineswegs um allfällige Stutenbissigkeit, die für den in Sachen Gender-Korrektheit resistenten Boulevard ein gefundenes Fressen wäre. Sondern – einmal mehr – steht die journalistische Unabhängigkeit und Substanz des ORF auf dem Spiel.

Tatsächlich wundert sich der TV-Zuseher ja längst, dass der eine oder andere ORF-Star sein Geld auch in den Werbeblöcken des Senders verdienen darf. Allerdings ist manchem auf dem Küniglberg der Zugriff auf die reichen Werbe-Etats der Wirtschaft verwehrt.

Wer in der Information tätig ist, also die journalistischen Mitarbeiter der Anstalt, müssen sich Werbeauftritte verkneifen. Dass „Konkret“-Moderatorin Reiterer – mit Genehmigung von Alexander Wrabetz – werben darf, ist pikant. Denn das Konsumentenmagazin ist eindeutig eine Informations-Sendung, die ORF-Spitze argumentiert aber, dass die Moderatorin keinerlei Einfluss auf die Inhalte der Sendung hat. Eine pikante Auslegung des ORF-Gesetzes, denn gerade bei einem Konsumenten-Magazin, das diesen Namen verdient, liegt es in der Natur der Sache, dass auch potenzielle Werbekunden ins Schussfeld der Kritik geraten.

Schon vor zwei Jahren haben die Redakteursräte des ORF einen Verhaltenskodex ausgearbeitet, der Nebenjobs und Werbeverträge schärfer regeln soll. Seit damals liegt dieses Werk in der Generaldirektion und wartet auf die Unterschrift des Chefs. Der Stiftungsrat hat bereits im Vorjahr empfohlen, Alexander Wrabetz möge die Programmrichtlinien auf Basis dieses Verhaltenskodex ergänzen.

Offenbar ist dies bis zum heutigen Tag nicht geschehen.

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