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Tötung ohne Verlangen

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Noch vor der gesetzlichen Straflosstellung der Sterbehilfe in Holland hatte die Begierung des Landes eine Untersuchung über den Stand der Euthanasie, den „Bem-melink-Beport” in Auftrag gegeben. Er wurde 1991 veröffentlicht und ergab ein erschreckendes Bild: Von den 129.000 Todesfällen im Jahr waren rund 15 Prozent (!) Euthanasiefälle, etwas mehr als die Hälfte davon (neun Prozent) sogar Fälle von Euthanasie ohne Einwilligung des Kranken. Eine unfaßbar große Zahl, die alle jenen zu denken geben sollte, die die Ansicht vertreten, den Zeitpunkt des eigenen Todes zu bestimmen, sei das Recht jeder souveränen Person. Nur allzu leicht kommt es im Gegenteil zur totalen Entmündigung, zur legalisierten Tötung. Nur wird darüber nicht berichtet.

Dazu schreibt der holländische Arzt Philippe Schepens („Imago hominis” Rd III/2, 1996): Es „fällt auf, daß in der Presse nur die 2.300 Opfer der Euthanasie zur Sprache kommen, die auf eigenen Wunsch getötet wurden. Jene Fälle, die mit dem Decknamen ,Gna-dentod' bezeichnet wurden und an denen Ärzte beteiligt waren, die es nicht für nötig hielten, zuv'or mit ihren Patienten über ihr Vorhaben zu sprechen, wurden nicht als „Euthanasie” anerkannt. Dies ist ein ,schönes' Rei-spiel von internationaler Desinformation in einer Angelegenheit, in der es in der Tat buchstäblich um Leben und Tod geht.

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