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AUVA-CHEF ZU DEN WÜNSCHEN DER KOALITION

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DIEFURCHE: Wie sehen Sie den Wunsch der Koalitionsparteien im Arbeitsübereinkommen nach einer sogenannten „Freizeit- und Haushaltsversicherung“?

GENERALDIREKTOR WILHELM THIEL: Ohne die genauen Hintergründe dieser Vereinbarung zu kennen, kann ich Ihnen nur meine persönliche Ansicht sagen. Faktum ist, daß in diesen Bereichen immer mehr Unfälle passieren und sich die Relation zwischen Arbeitsunfallen und Nicht-Arbeitsunfällen immer mehr in Richtung letzterer verlagert Daraus ist abzuleiten, daß die erforderlichen Behandlungskosten immer weniger durch die derzeitigen Beiträge zur sozialen Krankenversicherung - beziehungsweise Ersatzleistungen der Kassen an die Allgemeine Unfallversicherung gedeckt werden und Maßnahmen einer anschließenden Rehabilitation nur ansatzweise durch die AUVA realisiert werden können. Faktum ist daher auch, daß in den Unfallkrankenhäusern der AUVA rund 80 Prozent Nicht-Arbeitsunfalle und in den Rehabilitationszentren rund 50 Prozent Nicht-Arbeitsunfälle -aber in jedem Fall nicht kostendeckend - behandelt werden.

Ich bin daher der Auffassung, daß die Einführung einer Freizeit- und Haushaltsversicherung richtig ist

DIEFURCHE: Es werden bereits verschiedene Vorstellungen formuliert. Arbeiterkammer-Präsidentin Lore Hostasch findet eine freiwillige Privatversicherung völlig ausreichend, der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Günter Stummvoll macht sich für eine umfassende Pflichtversicherung bei Privatversicherungsuntemeh-mungen stark oder - wenn das nicht geht -für einen Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung1. Und Sie?

THIEL: So eine neue Versicherung sollte auf jeden Fall als neues Element der Sozialversicherung realisiert werden, da keine gewinnorientierte Zielrichtung verfolgt wird, sondern dort das Solidaritätsprinzip vorherrscht Die Privatversicherungen können demgegenüber nur die Verletzungsschwere als Indikator für die Beitragsleistungen heranziehen. Darüber hinaus sind die Behandlungskosten ebenfalls limitiert All diese Faktoren fallen in der Sozialversicherung weg. Es gibt hier keine Sachleistungslimitierungen. Außerdem sind die Verwaltungskosten in der Privatversicherung ungleich höher als die vergleichbaren Kosten in der Sozialversicherung. Vorstellbar wäre, daß mit einem Beitrag der Arbeitnehmer von 0,2 Prozent einer gesetzlich noch festzusetzenden Beitragsgrundlage die Finanzierung gesichert wäre. Das Leistungsspektrum wäre dann mit jener der Schülersituation vergleichbar.

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