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Umweltschutz hat Vorrang

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Spätestens mit der Verabschiedung des Landschaftsschutzgesetzes durch den Vorarlberger Landtag und durch die folgende Einrichtung der Landesstelle für Natur- und Landschaftsschutz im Amt der Vorarlberger Landesregierung ist der Vorrang, den der Naturschutz heute genießen muß, allen deutlich geworden. Dazu kommen noch die Initiativen hinsichtlich von Grünzonenplänen für die dicht besiedelten Gebiete des Rheintals und des Walgaues. Sie ergänzen die Bemühungen der örtlichen Raumplanung, insbesondere der Flächenwidmungspläne der Gemeinden aufgrund des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes.

Mit den Grünzonenplänen, die insgesamt 145 Quadratkilometer umfas-

sen, werden nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen eines Verdichtungsgebietes durch zusammenhängende Grünlandschaften gesichert, sondern im Rahmen einer wirkungsvollen und gezielten Landschaftsplanung Schutz, Nutzung und Gestaltung des noch vorhandenen Freiraumes ermöglicht. Mit diesen ersten Grünzonenplänen Österreichs, für die ebenfalls das Vorarlberger Raumplanungsgesetz 1973 die • rechtliche Grundlage bildet, wird sich die Landesregierung dieser Tage nach umfangreichen Vorarbeiten und Studien sowie nach einem Auflegungsverfah- ren in den Gemeinden abschließend befassen.

Derzeit gibt es in Vorarlberg 12 Naturschutz- und 14 Pflanzenschutzgebiete. Allein seit 1974, also seit Inkrafttreten des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes, wurden neben dem wichtigen Schutzgebiet für Europas Vogelwelt, dem Rheindelta, noch fünf weitere Naturschutzgebiete geschaffen, und zwar vor allem in Ried- und Feuchtgebieten. Auch zwei neue Pflanzenschutzgebiete wurden festgelegt.

Darüber hinaus dienen auch die Flurgehölzpflanzungen, bisher vor allem beispielhaft in der Gemeinde Mä- der, der andere Gemeinden folgen, der Erhaltung und Rückgewinnung natürlicher Landschaften.

Nahezu 900 Naturwächter in 16 Einsatzgruppen sind als Naturschutzorgane beauftragt, den Bemühungen des Landschaftsschutzes zum Erfolg zu verhelfen. Ihre Schulung und Führung hat hohes Niveau. Eine periodische Informationsbroschüre der Landesregierung unterstützt sie in ihrer für alle wichtigen Tätigkeit.

Naturschutz darf heute nicht nur als das Bemühen um die Absonderung von Reservaten in einem Meer von landschafts- und umweltzerstörenden Auswirkungen einer Industrie- und Freizeitgesellschaft verstanden werden. Er hat eine integrale Funktion und muß heute bei allen Überlegungen der Lebens- und Wirtschaftsgestaltung Beachtung finden. Die Voraussetzungen, die sich Vorarlberg dafür mit dem Raumplanungsgesetz, dem Baugesetz, dem Luftreinhaltge- setz, dem Abfallgesetz, dem Kanalgesetz und dem Gewässerschutzkonzept geschaffen hat, sind deshalb auch als „Umweltschutzpaket“ zu’ Sicherung der Lebensqualität auch fu’ die kommenden Generationen zu verstehen.

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