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Fragen der Genossenschaften

19451960198020002020

Wiener Studien de. Forschungsinstitutes für Genossenschaftswesen, Band 4. Herausgegeben von Heinrich Demelius und Ernst Lagler. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen. 72 Seiten. Preis 12.40 DM

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Wiener Studien de. Forschungsinstitutes für Genossenschaftswesen, Band 4. Herausgegeben von Heinrich Demelius und Ernst Lagler. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen. 72 Seiten. Preis 12.40 DM

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Der letzte Band der „Wiener Studien" enthält die 1956 des Institutes in Wien von deutschen Wissen- Wiedergabe von Vorträgen, die aus Anlaß der Tagung schaftlern gehalten wurden.

R. Pohle referiert im ersten Vortrag über die genossenschaftliche Haftpflicht, welche für das Wachstum der Genossenschaften von elementarer Bedeutung ist, um so mehr, als die Genossenschaften heute in der Akkumulationsform der Großgenossenschaft der Eigenart der typischen Kapitalgesellschaften nahegekommen sind, stellen sie doch schon da und dort „Kapitalgesellschaften auf Abruf“ dar. Anderseits aber haben die Genossenschaften dem Wesen nach immer noch den Charakter von Pej- sonenverbänden, wenn auch „kleiner Leute", so daß hinsichtlich der Haftung andere Maßstäbe anzulegen sinti.

H. Westermann geht auf den Umstand ein, daß auch in den Genossenschaften das natürliche Spannungsverhältni; zwischen Individuum und Gemeinschaft vorhanden ist, was sich etwa darin zeigt, daß das Genossenschaftseigentum ein dem einzelnen Genossen fremdes Eigentum ist. Im Rahmen der Perfektionierung der unternehmungsweisen Wirtschaft können sich aber auch die Genossenschaften nicht Führungsformen unterwerfen, die noch vom Ursprung, etwa von einer Art, wie sie die „redlichen Pioniere" praktiziert haben, bestimmt sind. Daher die Umstellung der genossenschaftlichen Wirtschaftsorganisationen von einer bloßen Hilfeleistungsunternehmung zu einer autonomen, vom Ganzen der Mitglieder weitgehend unabhängigen Institution. Anderseits ist gerade diese aus der Natur der wirtschaftlichen Dynamik unvermeidbare Entwicklung nach Ansicht des Referenten Anlaß dafür, daß die Genossenschafter mehr persönlichen Anteil am Leben ihrer Genossenschaften nehmen sollen und ihnen von Seiten der Funktionäre dazu die Chance zu bieten ist.

Mit seinem Referat über die Besteuerung der Genossenschaften geht F. Klein auf Fragen ein. die auch in unserem Land einen Streitgegenstand bilden. Wenn die Genossenschaften, zum Unterschied von anderen anonymen Gesellschaften, den Charakter von flilfsunternehmungen haben, sind sie, ihrem Wesen nach, nicht gewinnstrebig. Erfolgt nun (lie Besteuerung der Genossenschaften ausgehend vom Einkommen und vom Kapital, kommt es unvermeidbar zu einer Privilegierung, weil es unterschiedliche und im Kern der genossenschaftlichen Organisation angelegte Möglichkeiten gibt, „verdeckte“ Gewinnvorentnahmen zur Reduktion des „Gewinnes“ einzubauen. Aus diesem Grund und im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung der am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmungen wird daher der Gedanke einer „Ersatzbesteuerung" ventiliert, einer Art Zusatzsteuer, wie wir sie in Oesterreich bei Textil- untemehmung,en und in der Zweigstellensteuer haben, ebenso bei der Erfassung verdeckter Gewinnausschüttungen. Auch eine Soll-Besteuerung, vergleichbar ungefähr unserer Mindestbesteuerung, wird erwogen.

H. J. Seraphim referierte über das aktuelle, weil neue sozialökonomische Strukturformen erkennenlassende Thema der Großgenossenschaften. Wie sich die Betriebe dem Größerwerden nicht entziehen können, sind auch die Genossenschaften nicht jenseits der Wirklichkeit ökonomischen Geschehens und müssen, um sich auf bestimmten Märkten durchzusetzen, den Umfang ihrer „Betriebsbereitschaft" hinausverlegen. Oft besteht geradezu ein Zwang zur Betriebsvergrößerung, weil sonst die Genossenschaften nicht in der Lage sind, ihren Betriebs- und statutarischen Zweck zu erfüllen.

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