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Mieterschutz

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Die beiden Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt (und die ÖVP wird dem zustimmen, ging doch die Initiative von ihr aus), die sogenannte Zinsanpassungsklausel (die bei einzelnen bestehenden Mietverhältnissen zu plötzlichen und enormen Mietenerhöhungen führen würde) rückwirkend aus dem seit Jänner 1982 geltenden Mietrecht zu streichen. Die FPÖ hat sich die Zustimmung zu dieser Gesetzessanierung mit der Aufhebung der gesetzlichen Mietobergrenze für die bestausgestattete Wohnungskategorie (Bad und Zentralheizung oder jedenfalls über 130 m2 Wohnfläche) abkaufen lassen (um wenigstens einen Teil dessen durchzusetzen, was sie einst als Oppositionspartei gefordert hatte).

Prompt kam der Aufschrei der Mietervereinigung gegen diese ,JDurchlöcherung des Mieterschutzes“. Was hier Anlaß zur Frage sein soll: Wie berechtigt und zeitgemäß ist dieser Mieterschutz?

Es dürfte unter allen zivilisierten Menschen dieses Landes außer Frage stehen, daß Mieter einen gesetzlichen Kündigungsschutz haben. Und es sprechen soziale Motive dafür, daß bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete, wie wirtschaftlich begründet das im Einzelfall auch sein mag, nicht plötzlich in unerwartete und für den Mieter unerschwingliche Höhen steigen kann. Eventuell könnte man auch noch über eine Preisregelung der beiden unteren Ausstattungskategorien diskutieren, weil man dort mit einer gewissen Berechtigung annehmen kann, daß der, der sich nur eine derartige Wohnung leisten kann, schutzbedürftig ist.

Warum aber glaubt man, jemanden, der sich heute bewußtfür eine große, bestausgestattete Wohnung entscheidet, deren Preis er kennt, vor diesem Preis schützen zu müssen?Es kann dem ja wohl nur die Annahme zugrunde liegen, derartige Wohnungen würden weit über ihren Produktionskosten (Baukosten, Renovierungskosten) angeboten.und es existiert ein Kartell (Preisabsprache) der Hausherrn, das die Anpassung der Preise verhindert.

Dann aber muß man sich fragen: Macht die sozialistische Gemeinde Wien, machen die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften bei dieser Schröpfung der Wohnungssuchenden mit? Ihr Wohnungsangebot ist ja keineswegs billiger als das „profitgieriger“ privater Hausherrn.

Die Wahrheit ist, daß man sich um wirtschaftliche Tatbestände (nämlich den tatsächlichen Wohnungskosten) herumschummeln und einem Teil der Bevölkerung (den begünstigten Mietern) zu Lasten einer Minderheit (den Hausbesitzern) einen höheren Lebensstandard verschaffen will.

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