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Neues Wahlrecht?
Schon vor einigen Jahren hat Leopold Gratz der Öffentlichkeit einen Vorschlag zur Änderung unseres Wahlsystems vorgestellt. Die damals unter dem recht allgemeinen Stichwort „Demokratisierung“ vorgetragene Initiative - inzwischen tötgeglaubt - hat im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines neuen SP-Programms eine Neuaufläge erfahren: Das parteigebunde- rte,.zeine V.erhältniswahlmcht sollte, durch Einführung persönlichkeitsbezogener Elemente aufgelockert werden. Gedacht wird an ein ähnliches System wie in der Bundesrepublik, wo jeder Wähler zwei Stimmen hat (eine für den persönlichen Wahlkreiskandidaten, eine für die überregionale Liste). Die Volkspartei bewegt sich mit ihren Vorwahlen längst in eine ähnliche Richtung. Zuletzt hat Wiens ÖVP-Chef Erhard Busek konkrete Vorschläge für ein neues Wahlrecht (stärker persönlichkeitsbezogen) gemacht.
Die Vorstellungen der beiden großen Parteien liegen also erstaunlich ‘knapp beisammen. Wer aber glaubt, jetzt würden sich Gratz und Busek an einen Tisch setzen, ist für Meteorologie völlig ungeeignet: „Poldi“ Gratz hat die politische „Eiszeit“ noch nicht für beendet erklärt.
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