Nach monatelanger Diskussion um die Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes wurde diese kürzlich im Parlament abgesegnet. Umstritten war bis zuletzt die Zuverdienstgrenze, die SP-Frauenministerin Doris Bures mit einem Arbeitszeitreduktions-Modell austauschen oder ergänzen wollte. Das misslang. Das Gesetz tritt Anfang 2008 in Kraft, es gibt drei Bezugsvarianten: Entweder wie bisher 36 Monate, wobei mindestens sechs Monate der Partner betreuen muss, mit dem Bezug von 436 Euro monatlich. Oder 24 Monate (davon vier Monate der Vater) zu je 624 Euro. Oder 18 Monate (drei Monate der andere Elternteil) zu je 800 Euro. Die Zuverdienstgrenze wird von 14.600 auf 16.200 Euro erhöht.
Die grüne Alternative ist ein erwerbseinkommenabhängiges Modell. Kernstück des Modells sind acht Monate Anspruch auf 80 Prozent des Nettoeinkommens für jeden Elternteil, die als Voll-oder Teilzeit beansprucht werden können. Für Eltern, die vorher nicht oder nur geringfügig beschäftigt waren, beträgt die Mindestkarenz 730 Euro. Weitere Eckpunkte: Vatermonat nach Geburt eines Kindes. Nach den acht Monaten Karenz können für weitere drei Monate ohne jegliche Zuverdienstgrenze 600 Euro bezogen werden. Voraussetzung: Beide Eltern haben zumindest einen Teil der ersten Karenzphase beansprucht. Alleinerziehende haben einen längeren Anspruch. Neue Lebensgefährten, also soziale Elternschaften, sollen anerkannt werden.
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