„Starker Väteranreiz“

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Nach langem Hickhack zwischen ÖVP und SPÖ wurde die Reform des Kinderbetreuungsgeldes in Begutachtung geschickt. VP-Familienstaatssekretärin Christine Marek erklärt, was diese bringt. Das Gespräch führte Regine Bogensberger

Kernstück der Reform ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Gestritten wurde bis zuletzt zwischen den Koalitionspartnern über die Bezugsdauer für Alleinerziehende und den Zuschuss für sozial Schwache. Für den Zuschuss soll bis September eine Lösung gefunden werden.

Die Furche: Frau Staatssekretärin, wer wird von dieser Reform profitieren?

Christine Marek: Wir wollen gezielt gut qualifizierte und verdienende Frauen ansprechen. Genau diese Gruppe bekommt immer weniger Kinder. Und natürlich sollen massiv die Väter angesprochen werden. Für die Väter stellte sich ja stets die Frage: Kann ich es mir überhaupt leisten, in Karenz zu gehen? Und diese Frage haben die meisten bisher mit „Nein“ beantwortet. Und nun haben wir den Anreiz stark erhöht …

Die Furche: … mit der einkommensabhängigen Variante …

Marek: Bezieherinnen und Bezieher erhalten 80 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 1000 Euro und maximal 2000 Euro für 14 Monate, wobei ein Elternteil mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen muss. Zudem gibt es eine weitere Pauschalvariante von 1000 Euro für 14 Monate (ebenfalls 12 plus 2). Diese Varianten werden jene ansprechen, die von Anfang an den Wiedereinstieg in den Beruf planen.

Die Furche: Was macht Sie optimistisch, dass diese Variante wirklich greift?

Marek: Internationale Erfahrungen. Das durchschnittliche Alter für Erstgebärende liegt bei uns mittlerweile bei 28 Jahren. Da hat man schon einen gewissen Lebensstandard erarbeitet, den man halten möchte.

Die Furche: Manche wenden ein, es wird nur eine ganz kleine Gruppe Gutverdienender diese Variante in Anspruch nehmen. Womit rechnen Sie?

Marek: Wir gehen von 20 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes aus. Und von 20 Prozent aller Väter. In Deutschland gehen die Zahlen in diese Richtung. Ich gehe davon aus, dass das realistisch ist – als langfristiges Ziel.

Die Furche: Noch ist man davon weit entfernt, die längste Variante ist noch immer die beliebteste.

Marek: Ja, momentan beziehen 62 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher die längste Variante. Das traditionelle Denken spiegelt sich noch stark im Kinderbetreuungsgeld wider. Aber, 80 Prozent des Nettoeinkommens werden so attraktiv sein, dass es mit Sicherheit bald mehr sein werden, die die einkommensabhängige Variante wählen.

Die Furche: Die umstrittene Zuverdienstgrenze bleibt und wird nicht unkomplizierter …

Marek: Doch, es wird unkomplizierter. Die neue Variante der Zuverdienstgrenze bezieht sich auf 60 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens, und das ist natürlich flexibler, als das bisher das Fall war.

Die Furche: Es gibt dann drei Varianten: Erstens die bisherige Grenze von 16.200 Euro. Dann die Variante, wo 60 Prozent des letzten Einkommens als Grenze herangezogen wird, und Bezieher des einkommensabhängigen Kindesgeldes dürfen überhaupt nicht über die Geringfügigkeitsgrenze von 358 Euro kommen. Klingt doch kompliziert?

Marek: Nein. Wer die 16.200 überschreitet, bei dem gelten automatisch die 60 Prozent des Einkommens als Zuverdienstgrenze.

Die Furche: Bezieher des einkommensabhängigen Kindesgeldes haben doch auch Nachteile, etwa beim Zuschlag für Mehrlinge, der ihnen nicht zusteht. Warum?

Marek: Weil das zwei Philosophien sind. Das muss man unterscheiden, das ist eine Herausforderung. Wir haben einerseits die pauschale Abgeltung des Betreuungsaufwandes für ein Kind. Dass der Aufwand der Betreuung von Zwillingen höher ist, ist klar, daher bekommen diese das eineinhalbfache Kindergeld. Beim einkommensabhängigen Kindergeld wird aber das Einkommen ersetzt.

Die Furche: Zwei Philosophien, das könnte Eltern verwirren …

Marek: Verwirren, nein, aber es wird eine Herausforderung in der Beratung und Information sein, so dass die Eltern für sich die optimale Variante wählen können. Ich bin davon überzeugt, dass die Eltern dazu in der Lage sein werden.

Die Furche: Ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen war die Bezugsdauer für Alleinerziehende. Diese bekommen nun unter bestimmten Bedingungen zwei Monate mehr. Ist diese Lösung sozial gerecht?

Marek: Ja. Wir haben ein Väteranreizsystem geschaffen und kein Bestrafungssystem für Alleinerziehende. Es gibt aber Akutsituationen, wo zwei Monate tatsächlich helfen, etwa, wenn der Partner nach der Geburt des Kindes stirbt. Ich habe mich aber geweigert, dass Alleinerziehende die ganze Bezugsdauer erhalten, weil wir aus Erfahrungen aus den 90er-Jahren mit dem Karenzurlaubsgeld wissen, wie leicht das missbraucht werden kann.

Die Furche: Sie gehen davon aus, dass auch der Partner einer Alleinerziehenden Betreuungszeit übernimmt, das passiert in der Praxis aber selten …

Marek: Die gemeinsame Obsorge wird doch immer mehr vereinbart.

Die Furche: Keine Einigung gibt es beim Zuschuss, der sozial Schwachen bisher als Kredit zur Verfügung stand. Wie wollen Sie ihn weiterentwickeln?

Marek: Es steht außer Streit, dass es den Zuschuss weitergeben wird, auch, dass es kein Kredit mehr sein wird.

Die Furche: Was ist noch umstritten?

Marek: Die Höhe. Wir haben gesagt, dass ein Zuschuss zwischen 80 und 100 Euro über die gesamte Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes angemessen ist. Natürlich unter schärferen Bedingungen. Wir müssen aber berücksichtigen, was für schwache Einkommensgruppen in den letzten Jahren getan wurde. Im Vergleich zu 2002 geben wir um 700 Millionen Euro mehr Familientransfers aus. Zusätzlich gibt es Steuererleichterungen.

Die Furche: Sie wollten den Zuschuss ursprünglich ganz streichen …

Marek: Ja, weil wir der Meinung sind, dass andere Instrumente, etwa die Mindestsicherung, greifen sollen.

Die Furche: Sie mussten Abstriche machen.

Marek: Beide, die SPÖ und wir. Politik kann nur funktionieren, wenn sich beide bewegen und beide als Sieger rauskommen.

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