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VOM AUTO BIS ZUR VILLA

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„Nutzen statt Eigentum" - das ist die einfachste Definition von Leasing. Diese moderne Art der Finanzierung hat sich auch in Österreich längst durchgesetzt und verzeichnet jährlich Milliardenumsätze.

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„Nutzen statt Eigentum" - das ist die einfachste Definition von Leasing. Diese moderne Art der Finanzierung hat sich auch in Österreich längst durchgesetzt und verzeichnet jährlich Milliardenumsätze.

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Wer noch vor 20 Jahren mit einem in der Wirtschaft durchaus kundigen Menschen über Leasing reden wollte, der mußte damit rechnen, daß sein Gegenüber zunächst an den 23. Wiener Gemeindebezirk dachte.

Wenn man ihm dann die einfachste Definition von Leasing „Nutzen statt Eigentum" erklärte, und auf die Erfolge des Leasings in westeuropäischen Ländern, vor allem in angelsächsischen Ländern, hinwies, konnte man hören, daß sich diese Finanzierungsform in Österreich wohl kaum durchsetzen wurde, da das Eigentumsdenken in Österreich zu stark verwurzelt wäre. Dabei wurde oft nicht bedacht, daß eine Kreditfinanzierung unter Eigentumsvorbehalt dem Kreditkäufer auch nur ein beschränktes Eigentumsrecht verbürgte und der Eigentumsbegriff des Paragraphen 354 unseres alten ABGB (,JSigentum ist das Befugnis mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen") durch die wirtschaftliche Realität längst relativiert wurde.

In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist das Auto oder die Maschine oder das Fabriksgebäude, das „Rost und Motten" verzehrt, das einer technischen Überalterung unterworfen ist, dieimmer rascher wird, für den Menschen nicht den Wert hat es im Eigentum zu haben, sondern vor allem danach beurteilt werden muß, welchen Nutzen es für den Besitzer stiftet.

Seit 25 Jahren in Österreich

Auf diesen Überlegungen baut das Leasing auf: Nicht das Eigentum an einem Wirtschaftsgut steht im Vordergrund, sondern der Nutzen, den es stiftet. Das Wort Leasing stammt aus dem Englischen (to lease = mieten) und wurde bei uns vor etwa 25 Jahren für besondere Vertragsformeh übernommen. Es bezeichnet eine besondere Form von Mietgeschäften, wobei der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) dem Leasingnehmer die Nutzungsmöglichkeit an einem beweglichen oder unbeweglichem Investitionsobjekt über einen im voraus vereinbarten längeren Zeitraum einräumt.

Das Eigentumsrecht bleibt wohl beim Leasinggeber, dem Leasingnehmer werden jedoch traditionelle Eigentümerrechte wie Pflege und Instandhaltung oder Risken (Untergang des Objektes) übertragen. Andererseits erhält der Leasingnehmer auch die Möglichkeit, den Vertrag

über die vereinbarte Grundmietzeit zu verlängern, das Mietobjekt zu bestimmten Bedingungen zu kaufen oder Käufer namhaft zu machen beziehungsweise nach Ablauf der Grundmietzeit einfach dem Leasinggeber zurückzugeben. Die Leasingobjekte werden nach den Wünschen der Leasingnehmer gekauft oder errichtet und der Leasingnehmer hat im Rahmen des Leasingentgeltes (Miete) die Finanzierungskosten sowie .die gesamten (Finanzierungsleasing oder Vollamortisationsleasing) oder bestimmte Teile der Anschaffungskosten (Restwert- oder Nutzungsleasing oder Teilamortisationsleasing) zu tragen. i

Geber bleibt Eigentümer

Im Leasingentgelt sind als wichtigste Kalkulationskomponenten die durch die Nutzung entstehende Wertminderung (ähnlich der üblichen Abschreibung über die Nutzungsdauer) und die Finanzierungskosten des Leasinggebers sowie Verwaltungskosten, Risiko- und Gewinnzuschläge enthalten. Der Leasinggeber bleibt während der gesamten Leasingdauer Eigentümer und bilanziert auch das Leasingobjekt. Die regelmäßig gleichbleibenden Leasingentgelte sind vom

Leasingnehmer als laufender Aufwand zu verbuchen; es erfolgt bei ihm weder eine Aktivierung des Leasingobjektes noch eine Passivierung der Refinanzierungsbeträge. Dadurch scheinen Leasingverträge beim Leasingnehmer nicht in der Bilanz auf, sondern auf der Aufwandseite der Erfolgsrechnung sind entsprechende Mietaufwendungen ersichtlich.

Die Leistung des Leasinggebers kann sich auf die reine Finanzierungsfunktion aber auch auf zusätzliche Dienstleistungen beziehen. So ist es zum Beispiel beim PKW-Leasing üblich, in das Leasingentgelt Versicherungsprämien für Haftpflicht- und Kaskoversicherungen zu inkludieren.

Weitere Unterscheidungen sind hinsichtlich der Kundengruppen, die Leasing in Anspruch nehmen zu treffen. So gibt es neben dem Leasing für betriebliche Zwecke auch Leasing für private Zwecke oder nach Finanzierungsobjekten Immobilienleasing (fast ausschließlich Restwertleasing) Mobilienleasing (Maschinen, EDV, Einrichtungen) meist Vollamortisa-tionsverträge und KFZ-Leasing (PKW, LKW und so weiter) meist Restwertleasing.

Der Autor ist Geschäftsführer der Interunfall-RAS Leasing GmbH Wien.

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