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Vorzug wiegt dreifach

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Wahl für Niederösterreicher im Ausland, Wahl vor dem Wahltag: Neben diesen Neuerungen wird die reformierte blaub-gelbe Landtagswahlordnung vor allem die Persönlichkeitskomponente verstärken.

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Wahl für Niederösterreicher im Ausland, Wahl vor dem Wahltag: Neben diesen Neuerungen wird die reformierte blaub-gelbe Landtagswahlordnung vor allem die Persönlichkeitskomponente verstärken.

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Durch das Systemder Vorzugsstimme sollen die NiedeHJsterreicher-(innen) in Zukunft die vorgebenen Parteilisten nicht unwesentlich umkrempeln können. Die Vorlage, die am 20. Februar im niederösterreichischen Landtag behandelt wird, sieht vor, daß das Gewicht einer Vorzugsstimme, die der Wähler einer Partei einer Kandidatin oder einem Kandidaten auf der Liste durch Eintragung auf dem Stimmzettel gibt, dreimal so schwer wiegt wie für den auf der Parteiliste Erstgereihten.

Außerdem wird die Zahl der Wahlkreise versiebenfacht. Niederösterreich, bisher in vier den Landesvierteln entsprechende Wahlkreise eingeteilt, wird künftig 21 Wahlkreise haben, die sich mit den Bezirksgrenzen decken; die Statutarstädte werden den sie umgebenden Bezirken zugeschlagen. Die 56 insgesamt für den Landtag zu vergebenden Mandate werden den einzelnen Bezirken nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung anteilsmäßig zugerechnet.

Vorgesehen sind zwei Ermittlungsverfahren. Zuerst geht es um die Mandate im Wahlkreis. Am zweiten, landesweiten Ermittlungsverfahren auf Grundlage des d' HondV sehen Systems nehmen dann aber alle Parteilisten teil, die insgesamt einen Stimmenanteil von vier Prozent - diese Regelung orientiert sich an der gegenwärtig diskutierten Nationalratswahlordnung-erreicht haben. Bisher war ein Grundmandat die Voraussetzung dafür, daß eine Liste im zweiten Ermittlungsverfahren berücksichtigt werden konnte. Für die Mandatsverteilung auf Landesebene werden allerdings künftig - streng proportional - alle Stimmen der jeweiligen Liste berücksichtigt, nicht nur wie bisher die sogenannten Reststimmen.

Kleinparteien bekommen damit die Chance, durch ein Direktmandat in einem der 21 Wahlkreise in den Landtag einzuziehen, auch wenn sie landesweit die Vier-Prozent-Hürde nicht schaffen. Größeren Parteien werden hingegen die Direktmandate, die sie auf dieser Ebene erreicht haben, bei der Mandatsverteilung im zweiten Ermittlungsverfahren an- beziehungsweise abgerechnet.

Der Schönheitsfehler des Systems: Durch die unterschiedliche Bürgerzahl der einzelnen Bezirke werden unterschiedliche Wahlzahlen für den „Preis" (Stimmen) eines Mandates in Kauf genommen. Das ist ein Nachteil; man hofft, daß er durch die - nur Direktmandate von Kleinparteien nicht berührende - Gesamtverteilung der Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren ausgeglichen wird.

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