Steuerhoheit auch für die Länder!

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Anlässlich der bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen wird wieder einmal eine der Schwächen des österreichischen Systems diskutiert: Tatsächlich ist die Struktur der Ströme von Einnahmen und Ausgaben zwischen den Gebietskörperschaften äußerst problematisch geregelt.

Soll man den Bund stärken, die Städte und Gemeinden aufwerten, oder gar die Länder entmachten? Historisch gesehen erfolgte die Gründung der Republik Österreich als Akt der Länder, die den Bundesstaat konstituierten. Dieses föderale Konzept ist nicht nur wesensprägend für unseren Staat, sondern auch Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips, das in der Katholischen Soziallehre einer der Angelpunkte für eine humane Gesellschaft und gemäß Artikel 5 des EU-Vertrages zentrales Organisationsprinzip der Union ist. Warum sollten wir es in Frage stellen?

Entscheidend im Verhältnis der Gebietskörperschaften ist dabei nicht die Frage, welche Ebene man stärken will, sondern welche Struktur am ehesten zur effizienten Lösung welcher Aufgaben geeignet ist. Wenn man sieht, wie unterschiedlich die Mentalitäten und gewachsenen Strukturen der Bundesländer sind, kommt dabei in der Realität Österreichs zweifellos den Ländern eine entscheidende Aufgabe zu, wenn sie ihre Besonderheiten bewahren wollen: die Übernahme von begrenzter Steuerverantwortung.

Dass dies in Bundestaaten möglich ist, die kleiner als Österreich sind, und dass darin auch eine Effizienzchance liegt, zeigt das Schweizer Beispiel. Oft denke ich an den Satz eines Schweizer Gesundheitsökonomen: "Natürlich geht der Kantonspräsident lieber zum Präsidenten des Nachbarkantons und schlägt Kooperation beim Bau eines Spitals vor, als dass er vom Bürger höhere Steuern fordert." Dieses Denken sollten wir auch in Österreich fördern!

Der Autor ist Professor für Arbeits- und Sozialrecht und Leiter des Instituts für Familienforschung

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