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Bezüglich der Verkehrspolitik wären folgende Problembereiche zu beachten:

• Österreich muß sich im klaren sein, daß der bisher geschützte inländische Verkehrsmarkt für jedermann zugänglich wird.

Das Vertrauen in die Konkurrenzfähigkeit des einheimischen Frachtgewerbes beziehungsweise - in noch höherem Ausmaß - in das der Bahn müßte entsprechend begründet sein.

• Der Konkurrenzkampf im gewerblichen Straßengüterfernverkehr wird härter werden.

• Die EG tendiert zu immer höheren zulässigen Gesamtgewichten für LKW-Züge (Österreich: 38 Tonnen/ EG: 40 Tonnen). Österreich wird sich dieser Entwicklung nicht leicht verschließen können. Ebenso werden Alleingänge etwa beim Straßenverkehrsbeitrag dann sicherlich nicht mehr möglich sein.

• Die Attraktivität der Eisenbahn wird völlig neu zu überdenken sein, um bei den dann vorliegenden Konkurrenzverhältnissen mit dem Straßengüterverkehr mithalten zu können.

• Aus den Binnenmarktverhältnissen folgt weiterhin, daß eine umweltpolitisch erwünschte Verlagerung des Straßengüterfernverkehrs (kein „Transitverkehr“ mehr!) auf die Bahn nur mit marktmäßigen Mitteln (Attraktivität!), nicht aber durch restriktive Maßnahmen gegenüber dem Straßengüterverkehr erreicht werden kann. Alle Bahnprojekte sind in diesem Sinne zu überprüfen, ob ihre Rentabilität und Zweckmäßigkeit bei den Binnenverkehrsverhältnissen noch gegeben ist.

• Bei den Beitrittsverhandlungen ist darauf zu achten, daß die (teilweise erst geplanten) strengen Emissionsgrenzwerte für KFZ in Österreich nicht zum Teil wieder revidiert werden müssen.

Man muß sich darüber im klaren sein, daß Österreich kaum verkehrspolitische Bedingungen wird stellen können. Problematisch ist vor allem auch die zähe Vorgangsweise und'die Mühe beim Zustandebringen einer wirksameren Umweltgesetzgebung im Rahmen der EG. Rasches und flexibles Reagieren auf Umweltprobleme (siehe Katalysatorregelung) würde in Zukunft kaum mehr möglich sein.

Insgesamt müßte Österreich daher schon vor Beginn der Beitrittsverhandlungen folgende Vorbehalte im Verkehrsbereich einbringen:

• eine Beibehaltung der derzeit vorgesehenen Emissionsgrenzwerte,

• die Freiheit, eine gegenüber dem LKW-Verkehr restriktive Transitpolitik betreiben zu können,

• eine möglichst weitgehende Autonomie bei künftigen Verkehrs- und umweltpolitischen Entscheidungen,

• die Anerkennung der Umwelt als ein „erhaltenswertes Wirtschaftsgut“.

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