Vor 25 Jahren konstituierte sich die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich.
Anders als im restlichen Europa hat hierzulande der Staat einen institutionellen Ansprechpartner für den Islam: Nach der Annexion Bosnien-Herzegowinas durch die Habsburgermonarchie wurde 1912 ein eigenes Islamgesetz erlassen. Weil in den 70er Jahren durch des Zuzug von Gastarbeitern die Zahl der Muslime stark anstieg, konstituierte sich 1979 auf Grundlage dieses Islamgesetzes die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Die IGGiÖ versteht sich als offizielle Verwaltung der religiösen Belange aller in Österreich lebenden Muslime (lt. Volkszählung 2001: etwa 340.000 Personen, von denen knapp ein Drittel die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt). Die IGGiÖ organisiert den Islamunterricht an Österreichs Schulen, den es bereits seit 1982/83 gibt (zum Vergleich: In Deutschland wird heute noch über eine Einführung des Islamunterrichts an öffentlichen Schulen diskutiert), sowie die Ausbildung der Religionslehrer (seit 1998 an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie in Wien).
Weitere Aufgaben der IGGiÖ sind die Verwaltung eines muslimischen Friedhofs, muslimische Sozialdienste in Spitälern und Haftanstalten, die Verwaltung muslimischer Angelegenheiten (Eheschließung, Beaufsichtigung von Schächtungen etc.). Außerdem versucht die IGGiÖ, muslimische Aktivitäten österreichweit zu vernetzen, sowie für den Islam Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Die IGGiÖ ist in vier Religionsgemeinden (Wien, Graz, Linz und Bregenz) unterteilt. Ihr legislatives Organ ist der mindestens 16-köpfige-Schura-Rat, der den 12-köpfigen Obersten Rat, das Exekutivorgan der IGGiÖ, sowie den Mufti von Österreich wählt. Der Vorsitzende des Obersten Rates ist der Präsident der IGGiÖ. ofri
INFOS IM INTERNET: www.derislam.at
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