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Reise, Urlaub — Sicherheit

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Wenn einer eine Reise tut —dann muß er mit vielen unerfreulichen Dingen rechnen.- Wenn er oder einer der Seinen krank wird, was dann? Wenn ein Unfall finanzielle Probleme aufwirft? Wenn das Reisegepäck beschädigt wird oder sogar spurlos verschwindet? Und was kann alles in der Wohnung passieren, während man auf Reisen ist! Eine Reise-Unfallversicherung kann die Heilkosten decken oder bietet finanziellen Schutz bei dauernden gesundheitlichen Schäden. Aber Erkrankungen im Urlaub? Natürlich schützt die soziale und die private Krankenversicherung. Im Ausland werden allerdings Krankenscheine der Sozial-. Versicherung mitunter nicht angenommen. Die Honorare der Ärzte und die Kosten der Krankenhäuser sind oft noch höher als in Österreich. Deshalb können die vertraglich festgelegten Leistungen aus der privaten Krankenversicherung manchmal die Kosten der ärztlichen Behandlung nicht ersetzen. Die „Versicherung der Krankheitskosten bei Auslandsreisen“ kann hier eine große Hilfe sein, denn sie übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses, die Krankenhauskosten, den Krankentransport im Ausland und sogar die Mehrkosten für den Rücktransport vom Urlaubsort in die Heimat (alle diese Leistungen zusammen bis zu 10.000 Schilling).

Schwere finanzielle Sorgen kann ein Unfall mit dem Kraftfahrzeug im Ausland bereiten. Einige europäische Länder haben durch Abkommen mit Österreich das amtliche Kräft-fährzeUgkennzeichen als Ersatz für die Grüne Versicherungskärte anerkannt. In die unmittelbaren Nachbarstaaten Österreichs, in Italien, Jugoslawien, Ungarn, der ÖSSR, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein kann mit seinem Kraftfahrzeug ohne Grüne Karte reisen.

Sollte ein Kraftfahrer in ein Strafverfahren verwickelt werden, dann können zusätzlich große Schwierigkeiten auftreten: unbekannte Rechtssprechung, ungenügende Sprachkenntnisse, hohe Anwaltskosten. Die Kfz-Rechts-schutzversicherung übernimmt die finanzielle Deckung solcher Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 Schilling.

Und das Reisegepäck? Ein tollpatschiger Träger oder langfingeriger Zeitgenosse können großen Schaden anrichten. Bei Reisen im Auto, mit der Eisenbahn, mit dem Schiff oder dem Flugzeug schützt die Reisegepäckversicherung vor Beschädigung oder Verlust.

Vor Urlaubsantritt sollte man auch an die Gefahren denken, die der Wohnung oder dem Haus drohen. Da trägt eine Haushaltsversicherung viel dazu bei, daß man den Urlaub unbeschwert genießen kann. Durch diese Versicherung werden Schäden an Gegenständen innerhalb der versicherten Wohnung gedeckt, die etwa durch Feuer, Einbruch, oder vielleicht durch einen undichten Wasserhahn entstehen. Sogar Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung, etwa in Hotelzimmern befinden und durch Brand beschädigt werden oder bei einem Einbruchdiebstahl abhanden kommen, sind durch diese Versicherung geschützt.

Eine private Haftpflichtversicherung ist eingeschlossen. Wenn ein Urlauber oder seine Familienangehörigen ungewollt einem Dritten Schäden zufügen, dann ersetzt diese Versicherung die anfallenden Kosten. Alles in allem kostet die Sicherheit im Urlaub nur ein paar hundert Schilling. Der Gegenwert ist eine unbeschwerte Erholung.

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