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Vorzug für Ihren Kandidaten!

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Die Pläne für ein mehr persönlichkeitsorien-tiertes Wahlrecht liegen noch in den Schubladen der Parteien. Auch bei dieser Nationalratswahl kommen sie (noch) nicht zur Anwendung. Und trotzdem: Wie die erfolgreiche Vorzugsstimmenkampagne für Josef Cap bei den Wahlen 1983 bewiesen hat, vermag der Wähler auch im Rahmen des geltenden Wahlrechts seinen ganz persönlichen Kandidaten auf einen Abgeordnetenstuhl zu heben.

Jeder Wähler kann nämlich auf dem amtlichen Stimmzettel nicht nur eine Partei, sondern auch einen ganz bestimmten Kandidaten dieser Partei wählen. Neben der Parteibezeichnung findet sich dazu auf dem Stimmzettel eine eigene Rubrik: „Bezeichnung eines Bewerbers durch den Wähler“. Es genügt, den Familiennamen des Kandidaten einzutragen.

Dabei ist zu beachten: Vorzugsstimmen können ausschließlich für solche Bewerber abgegeben werden, die im Wahlkreis des Wählers kandidieren.

Gültig ist eine Stimme dann, wenn eine Partei angekreuzt und daneben ein bevorzugter Kandidat eben dieser Liste geschrieben wird. Gültig ist der Stimmzettel auch dann, wenn nur ein Kandidat in die Zeile jener Partei eingetragen wird, auf deren Liste er steht.

Wird keine Partei angekreuzt und ein Bewerber in eine Zeile eingetragen, die nicht mit seiner Parteiliste ident ist, ist die Stimme ungültig. Wird allerdings eine Partei angekreuzt, aber ein Kandidat einer anderen Liste dazugeschrieben, gilt zwar die Stimme für die bezeichnete Partei, die Vorzugsstimme jedoch ist gegenstandslos.

Uber die Personen, die in den einzelnen Wahlkreisen kandidieren, informiert man sich in der Wahlzelle direkt. Dort hängen die Kandidatenlisten der Parteien.

Ein Kandidat zieht dann -unabhängig von seinem Listenplatz — in den Nationalrat ein, wenn er in seinem Wahlkreis so viele Vorzugsstimmen bekommt, wie für ein Grundmandat notwendig sind.

Machen Sie also nicht nur von Ihrem Stimmrecht, sondern auch von der Möglichkeit, eine Vorzugsstimme vergeben zu können, Gebrauch!

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