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Dringende Aufgaben

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Der österreichischen Erwachsenenbildung sind, wie ich meine, heute wichtige Aufgaben gestellt:

1. Einordnung in den Rahmen einer alle Bereiche der Bildung einbeziehenden Planung:

• Neuordnung der Beziehungen zum Schulwesen auf Grund der Schulgesetzgebung 1962 und deren Konsequenzen;

• Weiterentwicklung der universitären Erwachsenenbildung und dislozierter Formen der Universita tsausdehnung;

• milieuorientierte Durchdringung der verschiedenen Zweige der Berufsausbildung und der berufsbegleitenden Bildungsvorgänge in Zusammenarbeit mit den berufsausbildenden Schulen, Kammern, Gewerkschaft usw. Ohne Zweifel wird auf diesem Gebiet der Bund zumindest koordinierend mitzuarbeiten haben. • Zielstrebige Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Kommunika-

tionsmitteln, insbesondere mit dem Fernsahen (Telekolleg u. a.).

• Verstärkte Kooperation der Einrichtungen der Erwachsenenbildung selbst, Entwicklung neuer Methoden, rationelles Ausschöpfen des vorhandenen Potentials

• Einbeziehung internationaler Tendenzen, wie sie über internationale Zusammenschlüsse der Erwachsenenbildung sowie durch internationale Gremien, wie Europarat und UNESCO, nahegelegt werden.

• Berücksichtigung regionaler Ge- gegebenheiten und Planungsvorgänge in Beziehung zur Raumordnung.

Nicht nur ehrenamtlich!

2. Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter:

Angesichts des wachsenden Bedarfs stellt die Heranbildung eines geschulten Miturbeiterstäbes wohl das .wichtigste und. dringlichste Pro blem dar. Es wurde daher wiederholt vorgeschlagen:

• die Vermehrung der hauptamtlich in der Erwachsenenbildung wirkenden Kräfte auf Grund eines zu erstellenden „Bedarfsbildes“;

• die Konsolidierung des Status des hauptberuflichen Erwachsenenbildners (sozialer Status, Aufstiegsmöglichkeiten usrw.);

• die Systematisierung von Aus- bildungs- und Weiterbildungswegen für hauptberufliche und nebenberufliche Mitarbeit; besonders dringlich im Büchereiwesen. Der Erwachsenenbildung besonders angepaßt wären zum Beispiel konkrete Möglichkeiten eines postgraduatestudy.

3. Erwachsenenbildung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre, der Theorie der Erwachsenenbildung:

Die Erwachsenenbildung bedarf einer systematischen wissenschaftlichen Durchdringung. Es ist daher anzustreben, daß die Universitäten die Erwachsenenbildung in Forschung und Lehre sowohl im Rahmen einzelnder einschlägiger Disziplinen wie mit eigenen Lehrstühlen und Instituten einbeziehen. Aber auch andere Hochschulen und Fakultäten (technische, sozialwissenschaftliche Hochschulen, theologische Fakultäten u. a.) werden sich der Erwachsenenbildung annehmen müssen. Für den Beruf des Lehrers stellt der Einbau der Erwachsenenbildung in die Lehrpläne der pädagogischen Akademien einen ersten begrüßenswerten Schritt dar.

Ein Gesetz ist fällig

4. Gesetzliche RegeQungi

Auf weite Sicht ist die Integration der Erwachsenenbildung in das gesamte Bildungswesen nur möglich durch eine gesetzliche Regelung, wie sie in zahlreichen Entwürfen des Bundesministeriums für Unterricht bereits vorgeschlagen, in Resolutionen und Programmschrit'ten der

Verbände der österreichischen Erwachsenenbildung wiederholt gefordert wurde. Nicht aber kann es dabei darum gehen, daß „die Gesellschaft die Notwendigkeit sieht, einzelne Bereiche einer Regelung zuzuführen“. Vielmehr kann es nur um eine gesetzliche Regelung gehen, die gemäß dem unserer Verfassung zugrundeliegenden rechtsstaatlichen Prinzip der Promesse des Art. 14 entspricht; eine gesetzliche Regelung, die die finanzielle Förderung legalisiert, auf den Prinzipien der Lehr- und Lernfreiheit, der kulturellen Autonomie und des funktionalen Föderalismus beruht, dessen Hauptträger auf dem Gelbiet der Erwachsenenbildung heute die großen Verbände sind. Es sollte ein entwicklungsoffenes Gesetz sein, das heißt, keine Dimensionen des Bildungswesens ausschließen.

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