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Die Bomben der Verfassungsrichter

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Mit dem Spruch, das Pensionsalter von Männern und Frauen müsse angeglichen werden, hat der Verfassungsgerichtshof bereits eine Bombe gelegt, nun dürfte das Höchstgericht noch unser Steuersystem, das kinderreiche Familien benachteiligt (FURCHE 42/1991), in Frage stellen.

Stichwort Pensionsrecht: Wenn erwerbstätige Frauen im Durchschnitt schlechter bezahlt und durch Haushalt und Kinder mehr belastet sind als Männer, ist dies ein ernstes Problem, aber keine Pensionsrechtsfrage. Stellt man nämlich eine kinderlose Single-Frau (solche nehmen be-kanntlich zu) einem Mehrfach-Vater in einer partnerschaftlichen Ehe gegenüber, dürfte fraglos der Mann die größere Belastung zu tragen haben, abgesehen von der Lebenserwartung (bei Frauen im Durchschnitt um acht Jahre höher) und

dem Faktum, daß Männer Militär- oder Zivildienst leisten müssen. Überhaupt halten Demographen ab 2010 das heutige Pensionssystem für nicht mehr finanzierbar, sollte nicht das Pensionsalter allgemein deutlich erhöht werden.

Gefragt ist nun eine kluge, zukunftsorientierte Politik (wobei keiner gegen langfristige Übergangslösungen ist), die wohl ein ganzes Bündel von Maßnahmen umfassen müßte. Sicher kann man Familien- und Mann-Frau-Beziehungen nicht total verrechtlichen. Doch der Absicht mancher Politiker(innen), Lösungen auf die lange Bank zu schieben und solch unliebsame Entscheide der Verfassungsrichter im Parlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu korrigieren, ist entgegenzutreten. Recht muß Recht bleiben, egal ob es in die eigene Ideologie oder ins budgetäre Kalkül paßt.

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