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Mit 1,007.637 Unterschriften ist das vom Komitee „Rundfunkfreiheit“ unterstützte Volksbegehren in Bayern gegen private Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie für eine Verminderung des staatlichen Einflusses im Rundfunkrat nach vierzehntägiger Eintiragungäfnst abgeschlossen worden. Die Beteiligung von mindestens 10 Prozent aller Wahlberechtigten, die für eine solche Inirtäaitive notwendig ist, wurde mit 13,9 Prozent überschritten. Insbesondere in den Städten war das Intersse überdurchschnittlich hoch, in München haben sich rund 27 Prozent der Wähler in die Listen eingetragen. Die neue Gesetzesvorlage, über die nun der Landtag und schließlich eine Volksversammlung zu befinden hat, sieht vor, daß „Hörfunk und Fernsehen ausschließlich von öffentlichrechtlichen Anstalten betrieben“ werden. Außerdem soll der Anteil der Vertreter der Staatsregierung, des Senats und des Landtags ein Drittel nicht übersteigen.

Begründet wurde die oft recht aufwendig geführte, parteipolitisch akzentuierte und im wesentlichen von

SPD/FDP, den Gewerkschaften, Joumalistenverbänden und einzelnen Kreisen der katholischen und evangelischen Kirche getragene Kampagne mit der von ihnen so bezeichneten „Schwarzfunk“-Politik der CSU. Diese hätte versucht, „die in den letzten beiden Jahrzehnten gefestigte Rundfunk- und Fernsehfreiheit anzutasten und den Bayerischen Rundfunk parteipolitischen Zwecken dienstbar zu machen“. Das Volksbegehren ist somit in erster Linie eine Reaktion auf das Rundfunkgesetz der CSU vom vergangenen März, das — neben einigen objektiven Verbesserungen — Umfang und Kompetenz des Rundfunkrates zugunsten der eigenen Couleur massiv erweitert hatte. Der Passus gegen die Einführung privater Radiosender richtet sich dagegen präventiv gegen ein noch nicht völlig ausgegorenes Gesetzesvorhaben der CSU, die — zusammen mit der CDU-Regierung des Saarlandes, welche ein solches Projekt schon früher gebilligt hatte — allmählich ein privates, kommerzielles Gegengewicht zu den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aufbauen möchte. Die Initiatoren des Volksbegehrens motivieren ihre diesbezügliche Sperrklausel mit dem Hinweis, daß dadurch „das bei vielen ausländischen Stationen zu beobach-

Karikatur: Neue Osnabrücker Zeitung tende Abgleiten der Programme in Roheit, Brutalität und Primitivität verhindert“ werden solle.

Die Ausschließlichkeit dieser zweiten Bestimmung hatte schon beim Antrag des Volksbegehrens juristische Einwände hervorgerufen.

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