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Alte, neue Genossenschaftswünsche

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„In einzelnen Bundesländern ist unsere Situation bereits finanziell derart prekär, daß der öffentlich geförderte Wohnungsbau zum Erliegen kommt, wenn nicht ehestens außerordentliche Finanzierungsmaßnah-men getroffen werden“, erklärte man vor kurzem beim Verband gemeinnütziger Wohnungsunternehmungen. Man verschweigt dabei auch bei jenen Wohnbauunternehmungen, die diesem Verband angehören, aber politisch weitgehend zur ÖVP orientiert sind, nicht, daß das von der Alleinregierung im Jahre 1967 beschlossene Wohnbauförde-rungsgesetz 1968 zu dieser prekären Situation beigetragen hat.

So ist es erklärlich, daß auch die im Verband als Funktionäre tätigen ÖVP-Politiker oder dieser Partei nahestehende Direktoren von Wohnbaugenossenschaften eine baldige Änderung des Wohnbauförderungs-gesetzes 1968 fordern. Da man sich aber darüber im klaren ist, daß eine solche Gesetzesnovellierung ihre Zeit brauchen wird, fordert man eben gleich von der neuen Regierung „außerordentliche Finanzierungsmaßnahmen“ und „Sofortmaßnahmen“.

Schon wenige Wochen zuvor hatten die der ÖVP nahestehenden Wohnbauvereinigungen ihre Besorgnis darüber geäußert, daß man noch zur Zeit der Regierungsverhandlungen auf den „Rat der Fachleute“ nichts gegeben habe und von der ÖVP-Führung nicht angehört worden sei. Über die ÖVP-Zentrale in der Kärntnerstraße war man aber bereits seit geraumer Zeit verstimmt, weil der Bundesfachausschuß für Wohnungs- und Siedlungswesen, in dem die Gemeinnützigen ein ernstes Wort mitzureden hatten, seit Jahren nicht mehr einberufen worden war. Aber auch zur Redigierung der Originalfassung des Wohhbauförde-rungsgesetzes 1968 hatte man erst auf Grund einer Protestschrift die gemeinnützige Wohnungswirtschaft wenigstens, wenn auch in zu kurz bemessener Zeit, eingeladen.Nun fordert man, gemeinsam mit der SPÖ,

• daß die Landwirtschaft und die selbständig Erwerbstätigen nur dann an der Wohnbauförderung profltieren sollen, wenn sie eine entsprechende Beitragsleistung erbringen,

• daß die Mittel des Wohnbauförderung nicht durch die Subventionierung der Verbesserung von Altwohnungen im Sinne des Wohnungsver-besserungsgesetzes geschmälert werden

• und daß schließlich die derzeit vorgesehene Wohnbeihilfe durch eine wirksame Subjektförderung ersetzt werden möge.

Ob allerdings der sozialistische Bautenminister Moser den Entwurf seines Vorgängers Dr. Kotzina, den dieser streng verschlossen und geheim in seinem Tresor aufbewahrt hatte, verwenden wird, weiß man zur Zeit noch nicht.

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