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Was dürfen Laien lehren?

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Unklarheiten nach Tagung der Bischofskonferenz

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Unklarheiten nach Tagung der Bischofskonferenz

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Dem Golfkrieg, hier griff die Österreichische Bischofskonferenz auch ein Papier der Kommission „Iustitia et pax" zustimmend auf, den Ausländern in Österreich und den Kirchenaustritten widmeten die katholischen Bischöfe zum Abschluß ihrer heurigen Frühjahrstagung in Wien Stellungnahmen.

Im Nahen Osten treten die Bischöfe für einen gerechten und dauerhaften Frieden ein, der den Staat Israel, die Rechte der Palästinenser, die Souveränität des Libanon und die Bedeutung der (allen drei monotheistischen Religionen) heiligen Stätten von Jerusalem berücksichtigt. Den Opfern des Krieges solle man in ihrer Not beistehen.

Anerkennung sprachen die Bischöfe jenen Christen aus, die den nach Österreich gekommenen Ausländern Hilfe geleistet haben, zugleich warnten sie vor Ausländerfeindlichkeit. Die Kirchenaustritte blieben trotz gesunkener Zahlen (FURCHE 8/1991) eine „besondere Herausforderung".

Bei einer Sondersitzung der Bischöfe am 4. März in Salzburg war es um neue Lehrpläne für den Religionsunterricht in der Volksschule und Vorschule gegangen, Ergebnisse werden erst im Herbst vorliegen. Mittelfristig ist ein ausführliches Hirtenwort zu Fragen des Lebensschutzes geplant.

Zu Diskussionen gab folgende Erklärung der Bischöfe Anlaß: „Auf Anfrage erklärt die Österreichische Bischofskonferenz, daß sie wie bisher grundsätzlich die Möglichkeit der Habilitation von Laien an den Theologischen Fakultäten bejaht. Um die Ausbildung künftiger Priester an diesen Fakultäten bestmöglich zu fördern, sind einige Fragen zu klären. Dazu wird eine bischöfliche Kommission eingesetzt."

Während Bischof Johann Weber als Pressesprecher dazu den Medien mitteilte, eine Beschränkung der Habilitierung der Laien auf „Brückenfächer" (während zentra-. le Fächer wie Dogmatik und Moral Klerikern vorbehalten bleiben) sei nicht aufrechtzuerhalten, publizierte das Sekretariat der Bischofskonferenz den Wortlaut der Erklärung und betonte, daß diesbezüglich kein Beschluß gefallen sei.

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