U-Ausschuss: Ein Paradies für Litigation-PR - Im Ibiza-UAusschuss kamen Politik, Justiz und Medien zusammen und spielten auf ihrer jeweiligen Klaviatur – ein Paradies für Litigation-PR.<br />
  - © APA / Helmut Fohringer

Litigation-PR: Meister Proper für guten Ruf

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Im Gerichtssaal der öffentlichen Meinung wird über die Reputation von Beschuldigten entschieden – Litigation-PR soll diese schützen. Eine Annäherung.

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Im Gerichtssaal der öffentlichen Meinung wird über die Reputation von Beschuldigten entschieden – Litigation-PR soll diese schützen. Eine Annäherung.

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Manchmal ist Austria sehr wohl Australia – und umgekehrt. Vorige Woche zum Beispiel: In Melbourne kämpfte der serbische Tennisstar Novak Đoković um seine Teilnahme am australischen Tennishighlight des Jahres. Juristisch verteidigten ihn seine Anwälte; die Rettung von Đokovićs Ruf als untadelige Sportikone übernahm aber mit Jesus-Vergleichen und Opferthese sein in Pressearbeit trainiertes Familienunternehmen. Auch wenn Đoković dieses Spiel auf juristischer Ebene verlor und auf dem medialen Spielfeld ebenfalls der eine oder andere Argumentationsball ins Aus ging – der Fall ist ein gutes Beispiel für Litigation-PR, die Öffentlichkeitsarbeit bei Rechtsstreitigkeiten, die versucht – vergleichbar mit der Krisen-PR bei Unglücksfällen –, die Kommunikation während der juristischen Auseinandersetzungen zu steuern.

Wichtig für Aktienkurs

„Neben dem ersten Gerichtssaal, in dem das juristische Urteil gefällt wird, gibt es auch einen zweiten, den Gerichtssaal der öffentlichen Meinung. Dort geht es vordergründig um die Wahrung der Reputation“, erklärt Anna Harmer im Gespräch mit der FURCHE die Funktion von Litigation-PR. Harmer ist Direktorin bei der PR-Agentur Ecker & Partner und Mitherausgeberin eines Sammelbands über die kommunikationstechnischen und juristischen Aspekte von Litigation-PR. Harmer betont, Reputation beinhalte mehr als den guten Ruf und sei durchaus auch als Wertschöpfungsfaktor zu sehen. Mit der Reputation können Auswirkungen auf den Aktienkurs eines Unternehmens, auf den Zugang zu Märkten, auf die Attraktivität des Unternehmens für Mitarbeiter, Investoren und vieles mehr einhergehen: „Wenn die Reputation eines Unternehmens oder einer Person einmal angeschlagen ist, hat das eine katastrophale Wirkung. Der Verlust der sozialen Reputation ist viel schlimmer, als wenn man in einem Gerichtsverfahren beispielsweise der Inkompetenz angeklagt wird. Ist die Reputation einmal angeschlagen, ist auch die Handlungsfreiheit der Angeklagten beziehungsweise der Unternehmen eingeschränkt.“

Um die Reputation von Einzelpersonen und darüber hinaus der Institutionen Spanische Hofreitschule und Tourismusministerium geht es in der zeitgleich mit dem Fall Đoković in Australien in Szene gesetzten Litigation-PR in Austria: Nachdem unlängst die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen drei (ehemalige) Führungskr.fte der Hofreitschule wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet hatte, wurde in einem Hintergrundgespräch für die Presse das Gutachten eines Anwalts und Steuerberaters präsentiert, das die Beschuldigten entlastet. Gegenstand des Untreueverdachts ist der Verkauf eines Lipizzaners, der als Privatpferd in der Hofreitschule eingestellt blieb und ausgebildet wurde. Ein Rechnungshofbericht kritisierte das Vorgehen, die Justiz ermittelt. Das vom Tourismusministerium in Auftrag gegebene Wirtschafts- und Rechtsgutachten verteidigt aber das Vorgehen: Sowohl der Verkauf des Hengstes als auch der Einstellungsvertrag seien „marktüblich“ passiert, kritisiert wurde lediglich, dass Teile der Abmachungen ausschließlich mündlich erfolgten.

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