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In der heurigen Gebetswoche für die Einheit der Christen ist es gut, einmal 40 Jahre zurückzudenken. Damals stand die Ökumene unter dem Eindruck des Konzilsdekrets "Unitatis Redintegratio" (ur), mit dem sich die römisch-katholische Kirche der ökumenischen Bewegung angeschlossen hat. Auch wenn das Ökumenismus-Dekret keinen konkreten Weg zur Einheit gewiesen hat, ist doch klar, dass der bis dahin herrschenden Rückkehr-Ökumene bis heute verbindlich eine klare Absage erteilt wurde.

Für die protestantischen Kirchen ist das Ökumenemodell das der Kirchengemeinschaft, das eine Einheit in versöhnter Verschiedenheit sichtbar macht und lebt. Wenn Kirchen im Grundsätzlichen einig sind, können Unterschiede stehenbleiben. Verwirklicht wird die Kirchengemeinschaft durch die Erklärung der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und die gegenseitige Anerkennung der Ämter. Hilfreich ist, dass die erkannte Einheit und einander gewährte Gemeinschaft auch schrittweise verwirklicht werden kann.

Ist eine solche schrittweise Verwirklichung von Kirchengemeinschaft auf der Basis des Ökumenismus-Dekrets denkbar? Dafür könnte sprechen, dass das Konzilsdokument selbst in UR 3 von einer "gewissen Gemeinschaft (communio)" spricht, die durch die Taufe bereits hergestellt ist und in UR 11 von einer "Hierarchie der Wahrheiten", die einen differenzierten Konsens hinsichtlich der Glaubenssätze möglich erscheinen lässt. Maßgebliche katholische Ökumeniker befürworten den Weg einer (vorläufigen) Kirchengemeinschaft. Kardinal Kasper spricht von "Mut und Phantasie", die zur Umsetzung der Prinzipien des Ökumenismus-Dekrets nötig sind. Die werden gewiss in allen Kirchen gebraucht. Wer weiß? Vielleicht gefällt es dem Heiligen Geist, sich wieder stärker einzumischen?

Der Autor ist Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B.

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