Wider die Mißachtung der Menschenrechte

Werbung
Werbung
Werbung

Wieder einmal konnte das Äußerste verhindert werden. Der breite Widerstand der Flüchtlingshilfsorganisationen und von amnesty international, aber auch aus der SPÖ selbst, konnte verhindern, daß per Gesetz Realitäten festgelegt werden und das Recht außer Kraft gesetzt wird. Alle Nachbarländer seien sichere Drittländer, so wollte es das Innenministerium haben. Per Gesetz. Es sei so. Punkt. Ob es wirklich so ist, braucht dann nicht mehr untersucht werden. Es ist so. Es ist ja Gesetz. Der Rechtsweg eines Flüchtlings ist somit ausgeschlossen. Er kommt ja nicht mehr dazu, ihn zu beschreiten. Er ist schon weg, in einem sicheren Drittland, das sicher ist, weil es der Gesetzgeber beschlossen hätte. Es gibt überhaupt keine Flüchtlinge mehr, die nach Österreich kommen, sie kommen ja alle aus sicheren Drittländern, und daher sind sie abzuschieben.

Wie gesagt, dies konnte verhindert werden. Es kam nicht ganz so schlimm. Aber es ist schlimm genug, daß ein österreichisches Ministerium die Absicht hat, die individuellen Menschenrechte per Gesetz außer Kraft zu setzen, als gegeben festzuschreiben, was gegeben vielleicht gar nicht ist. Und das im Jahr, in dem 50 Jahre Allgemeine Menschenrechtserklärung gefeiert werden!

In Berlin hat unlängst ein Superintendent erklärt, er würde sich nicht in der Lage sehen, dem (evangelischen) Innenminister seines Landes das Abendmahl zu reichen. Weil der über das Asylrecht ähnlich denkt und entsprechend handelt. Die Reaktion war entsprechend heftig. Die Kirche habe die Ermessensentscheidungen, die ein Politiker mit gutem Gewissen treffe, nicht zu kritisieren. Gut, soweit. Außer es geht an die Substanz des Gebotes und der Menschlichkeit. Der bayrische Innenminister, der ähnlich denkt, ist Mitglied der lutherischen Synode. Vom Abendmahl wollte ihn noch niemand ausschließen, aber die Diskussion in der Kirche ist heftig.

Nun kann das ja unbeachtet bleiben. Der Berliner könnte es vermeiden, just die Kirche dieses Superintendenten zu betreten und der Bayer könnte sein Synodenmandat zurücklegen. Aber wie kann sich ein Rechtsstaat davor schützen, daß die Exekutive in einem fort versucht, die Menschenrechte per Dekret außer Kraft zu setzen?

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung