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Digital In Arbeit

Eine „Cash cow" für Aktionäre

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Mag sein, daß der beabsichtigte Ankauf der SPÖ-Anteile an der Oesterreichischen Nationalbank durch die Arbeiterkammem von Wien, Nieder- und Oberösterreich rechtlich durch das Arbeiterkammergesetz gedeckt ist. Sachlich macht er für die Arbeiterkammer absolut keinen Sinn. Es sei denn, man sieht eine sachliche Begründung darin, der SPÖ zu 100 Millionen Schilling (so jedenfalls der kolportierte Kaufpreis der Anteile) zu verhelfen.

Die von AK-Präsident Heinz Vogler für den Millionen-Deal gelieferte Begründung, die Arbeimehmervertretung wolle sich „einen verstärkten Einfluß der Arbeitnehmer auf die Währungspolitik" sichern, ist einfach lächerlich. Definiert doch das Nationalbankgesetz sehr genau, wer für die Währungspolitik zuständig ist - und dort steht nichts von den Aktionären. Die Nationalbank ist zwar formal eine Aktiengesellschaft, ihre (im Nationalbankgesetz festgelegten) Mechanismen sind aber spezifische und nicht mit jenen einer „normalen" AG vergleichbar.

So darf beispielsweise die aus den - in den letzten Jahren stets mehrere Milliarden Schilling betragenden - Gewinnen zu zahlende Dividende maximal zehn Prozent auf das (lächerlich kleine) Grundkapital von 150 Millionen Schilling betragen. Die Aufteilung des Aktienkapitals je zur Hälfte auf den Bund und die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer war im Staatsvertragsjahr 1955 ein sinnvoller politischer. Kompromiß und typisch für die konsequente Aufteilung der Institutionen unter den Sozialpartnern.

Ein Ausbau der Arbeitnehmerposition im Aktienkapital der Nationalbank ist heute eine unnötige Fleißaufgabe, die außer Ärger in der Öffentlichkeit nichts bewirkt und wirtschaftlich nicht begründet werden kann. Aufgrund der Dividendenbeschränkung kann die Verzinsung des einzusetzenden Kapitals von etwa 100 Millionen Schilling nur einen Bruchteil jener Verzinsung betragen, die man für einen derartigen Betrag ohne viel zu feilschen auf einem Sparbuch bekommt.

Und abgesehen einmal davon, daß Aktienspekulation nicht Aufgabe einer gesetzlichen Interessenvertretung ist: Bei einem Kaufpreis von 100 Millionen Schilling hätte der AK-Anteil die fulminanten „Kurs"-gewinne wohl schon hinter sich. Auch lassen sich Anteile an der Nationalbank aus verständlichen Gründen bekanntlich nicht von einem Tag auf den anderen an den Bestbieter verkaufen, falls die Arbeiterkammer das eingesetzte Geld vielleicht doch wieder einmal für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben brauchen sollte.

Oder sollte doch stimmen, was in den letzten Tagen gemunkelt wurde? Daß die Nationalbank auf politischen Druck hin ihr Grundkapital durch Umbuchung von Rücklagen verzehnfachen und damit auch die Basis für die - prozentmäßig beschränkte -Dividende gewaltig „verbreitem" wird...?

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