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Evangelische Synodenbeschlüsse: Kirche und Demokratie, Verhältnis zu Tschechien, Kinderzulassung zum Abendmahl.

Letzte Woche tagten in St. Pölten und Wien die Synoden der evangelischen Kirchen A.B. bzw. H.B. sowie die gemeinsame Generalsynode beider Kirchen.

Die Generalsynode verabschiedete die Denkschrift "Evangelische Kirchen und Demokratie in Österreich", in der die Kirchen auf ihr Recht und ihre Pflicht pochen, der Gesellschaft eines demokratischen Staates Orientierung an ethischen Grundwerten zu vermitteln.

Gemeinsam mit den Methodisten verabschiedeten die evangelischen Kirchen eine Erklärung zur Verständigung von Tschechien und Österreich. Darin wird ein klares Bekenntnis zum EU-Beitritt Tschechiens abgelegt. Die Erklärung spricht von "leidvollen" Erfahrungen, die das österreichisch-tschechische Verhältnis belasteten, sowie von Problemen der Gegenwart, darunter die Sicherheit des AKWs Temelín und "einige der Dekrete", die Präsident Edvard BeneÇs nach dem 2. Weltkrieg erlassen habe. Allerdings, so betonen die Kirchen, stünden "die physische Vertreibung der Deutschen" in "keinem direkten Zusammenhang mit BeneÇs-Dekreten". Dass die Massenenteignungen und Vertreibungen "nach heutigem Völkerrechtsverständnis unzulässig" seien, unterstreicht die Erklärung ebenfalls. Aber bei der Beurteilung der EU-Konformität des tschechischen Rechts kann es sich nach Meinung der evangelischen Kirchen nicht um die "Prüfung historischer Ereignisse anhand eines heute aktuellen Maßstabes" handeln, sondern es gelte festzustellen, ob es heute noch relevante Auswirkungen damaligen Unrechts gebe. Dabei wird vor allem die Aufrechterhaltung des Amnestiegesetzes aus 1946 als "problematisch" angesehen.

Wesentlichster Beschluss der Synode der evangelischen Kirche A.B. ist die Zulassung von Kindern zum Abendmahl. Traditionellerweise gehen evangelische Jugendliche erst mit der Konfirmation, also mit etwa 14 Jahren, zum Abendmahl. Seit den siebziger Jahren wird in den lutherischen Kirchen aber über das "kinderoffene" Abendmahl diskutiert, nun wird auch in Österreich dieser Entwicklung Rechnung getragen. Oberkirchenrat Michael Bünker betonte in der Diskussion, dass es einen "unlösbaren Zusammenhang zwischen Taufe und Abendmahl" gebe, alle anderen Argumente hätten didaktische, nicht theologische Qualität. Die allgemeine Zulassung von Kindern zum Abendmahl - sie gilt mit 1. Adventsonntag 2005 - wurde von der Synode mit nur einer Gegenstimme angenommen. ofri/epdÖ

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