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Steuer statt Beitrag?
Die Einführung einer „Kultursteuer” würde auch jeden Katholiken steuerlich gerecht belasten.
Die Einführung einer „Kultursteuer” würde auch jeden Katholiken steuerlich gerecht belasten.
Der „konstruktive Vorschlag” (so LF-Klubobmann Friedhelm Frischenschlager) des Grazer Kirchenhistorikers Maximilian Liebmann, anstelle des derzeitigen Kirchenbeitragsystems eine Art „Kultursteuer” einzuführen, ruft nun Finanz- und Steuerexperten auf den Plan. Im FüRCHE-Gespräch erläutert der frühere Leiter der finanzpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Steiermark, Walter Holzer, die Nachteile und Benachteiligungen durch das derzeitige Ein-hebungssystem. So machen bei einem jährlichen Beitragsaufkommen von rund 3,7 Milliarden Schilling allein die Einhebungsko-sten weit mehr als 400 Millionen Schilling aus. Während die Kosten- beziehungsweise Einhe-bungsvergütung seitens des Finanzministeriums für verschiedene Organisationen nur rund vier Prozent ausmachen (bei 3,7 Milliarden wären dies 148 Millionen, also rund 252 Millionen weniger).
Zum Vergleich: Die Kosten für die Theologischen Fakultäten betragen jährlich 180 Millionen Schilling. Die Einhebungskosten machen also mehr als das 2,22fa-che davon aus, betont Holzer. Die sogenannte Wiedergutmachung der Bepublik Österreich an die Kirche beträgt 476,4 Millionen Schilling jährlich. Bechnerisch werden also rund 84 Prozent davon für die Kosten der Einhebung der Kirchenbeiträge „absorbiert”.
Hinzu komme, daß diese „ohnedies nicht sparsame” Einhebungs-art die tatsächliche Einkommens-höhe der Gläubigen unberücksichtigt lasse (nur jeder vierte Katholik bekennt seine Einkommenshöhe auch ehrlich ein). Die Einstufung durch die Kirchenbeitragsstellen führe zu dreistelligen Millionenverlusten. Dem Einwand, andere Arten der Einhebung seien aufwendiger beziehungsweise führten zu einer Erhöhung des Kirchenbeitragssatzes, kann Holzer, der auch Mitglied der Steuerreformkommission des Finanzministeriums ist, nichts abgewinnen: „Im Gegenteil, wenn die Einhebungskosten gesenkt und alle gleichmäßig erfaßt werden, müßte es logischerweise zu einer Verringerung des Kirchenbeitragssatzes kommen.” Denn bis jetzt sei es verabsäumt worden, die Position der Beitragszahler entsprechend zu berücksichtigen.
Diese hätten einen Bechtsan-spruch darauf, daß „mit den Geldern sparsam umgegangen” werde und dazu gehörten auch die Kosten der Einhebung sowie die gleichmäßiffp Rrfassnnor allpr
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