Leben am sozialen Tiefpunkt

Werbung
Werbung
Werbung

Obdachlosigkeit steht meist am Ende einer regelrechten "Armutskarriere“. Das Konzept, Betroffene für ihre soziale Verliererposition zu sanktionieren, ist ebenso verkehrt wie teuer.

Kein Dach über dem Kopf zu haben, löst im Gefühlshaushalt des Betrachters eine Melange aus Angst, Ekel, Unsicherheitsempfindungen und Angst vor sozialem Abstieg aus. In der Figur des Obdachlosen verdichtet sich die neoliberale Ideologie einer "Kultur der Armut“, in der Arme als unangepasst, arbeitsunwillig und delinquent erscheinen. Der Umgang mit Obdachlosigkeit ist und bleibt überschattet von der Sozialdisziplinierung und Kriminalisierung der Vagierenden und Bettler. Während man bettelnde Obdachlose ohne Heimatgemeinde im 17. und 18. Jahrhundert noch für "vogelfrei“ erklärte und deren Tötung straflos blieb, zivilisierte sich der Umgang mit den vagierenden Armen schrittweise durch deren Sozialdisziplinierung in Zucht- und Arbeitshäusern, die Entwicklung des Heimatrechts (Zuständigkeit der Herkunftsgemeinde) wie auch wohlfahrtsstaatlicher Teilhabemechanismen.

Der Abstiegsprozess wird sichtbar

In der fordistischen Ära der Nachkriegszeit trifft extreme Armut bedingt durch die langanhaltende Konjunktur in den Hintergrund. Doch schon in den 1980er Jahren nimmt die Zahl extrem Armer und mit ihr die Problematisierung der Obdachlosigkeit erneut zu, diesmal durch eine antisoziale Ästhetisierung von Reichtum und sozialer Ungleichheit. Langfristig geht der Anteil der Wohnungen im öffentlichen Eigentum sowie des öffentlich-geförderten Wohnbaus am Gesamtwohnungsbestand zurück. Damit sinkt der Anteil des für Modernisierungsverlierer noch leistbaren Wohnraums. Prozesse der Vermarktlichung, also dem Abbau und der Einschränkung von Mieterschutzbestimmungen, sowie der "Gentrification“, der Vertreibung sozial Schwacher durch Höchstbieterwettbewerbe auf dem freien Wohnungsmarkt, setzen sozial Schwache unter Druck.

Bei Life-Events wie Scheidung, Arbeitslosigkeit oder psychischer Erkrankung, begleitet von Verschuldung, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, droht dann ein Verlust der Wohnung, im Weiteren eine dramatische Verschlechterung des körperlichen und psychischen Gesundheitszustands. Obdachlosigkeit steht zumeist am Ende einer "Armutskarriere“, an deren Beginn Arbeitslosigkeit, aber auch Sucht, Haft, Psychiatrieaufenthalte oder familiäre Krisen stehen können.

Seit Mitte der 1980er Jahre konkurrieren zwei Techniken des Regierens über extreme Armut im öffentlichen Raum: Die sozialpädagogische Bearbeitung des Problems durch Notschlafstellen, Street Work und aufsuchende Sozialarbeit einerseits und die Kriminalisierung sowie polizeiliche Überwachung der Obdachlosigkeit andererseits. Insbesondere die Privatisierung öffentlicher Räume führt dazu, dass die Lebenspraktiken Obdachloser wie Betteln, öffentlicher Alkoholmissbrauch oder sicht- und hörbare Konfliktaustragung Gegenstand polizeilicher Amtshandlung werden. Jüngst geraten die Obdachlosen im Schlagschatten des Verbotes sowie der Kriminalisierung des organisierten oder gewerbsmäßigen Bettelns erneut unter Druck. Vielfach haben Obdachlose nach wie vor erhebliche Probleme, ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oder Bedarfsorientierte Mindestsicherung durchzusetzen. Einmal auf der Straße angekommen ist der Weg zurück in eine sozial abgesicherte Existenz ohne Hilfe und Assistenz aber kaum noch möglich.

Keine Wohnung zu haben ist ein vielschichtiger Zustand. Der Europäische Verband nationaler Organisationen der Wohnungslosenhilfe (FEANTSA) unterscheidet zwischen Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung. Obdachlose haben kein Dach über dem Kopf, hausen auf der Straße, in Pappkartons, auf Parkbänken, unter Brücken, in Wartesälen, nutzen kurzfristig Notschlafstellen oder Wärmestuben, leben aus Plastiksack oder Einkaufswagerl. Wohnungslose hingegen leben mittelfristig in betreuten Einrichtungen wie Asylen, Frauenhäusern, Heimen, Übergangswohnungen. Von ungesichertem Wohnraum schließlich spricht man, wenn Personen absehbar aufgrund eines Delogierungsbeschlusses oder eines Räumungsbefehls ihre Wohnung verlassen müssen oder wenn sie nach dem Verlust der Wohnung bei Freunden oder Verwandten vorübergehend "unterkommen“.Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) erfasste in ihrer letzten Erhebung 2006 37.000 Fälle betreuter Wohnungslosigkeit. Hinzu kommen geschätzte 2000 Fälle von Straßenobdachlosigkeit. Statistik Austria wiederum erfasste im selben Zeitraum "nur“ 4261 "gemeldete“ Obdachlose in betreuten Einrichtungen. Gesicherte statistische Zahlen liegen nicht vor. Die soziale Lage von obdachlosen und wohnungslosen Personen ist durch eine unterdurchschnittliche formale Bildung und Qualifikation, Arbeitslosigkeit, Scheidung, einen hohen Grad der Verschuldung beziehungsweise Einkommensarmut geprägt. Qualitative Studien zeigen zudem, dass Obdachlosigkeit vielgestaltig auch auf Formen der erlernten Hilflosigkeit, männliche oder milieuspezifische Konfliktlösungsmuster zurückzuführen ist. Einer Münchner Studie aus 2000 zufolge leben Männer durchschnittlich neun, Frauen rund sechs Jahre auf der Straße.

Diskriminierung und Sanktionierung

Der gelingende Weg zurück in die "Normalität“ verläuft über Notschlafstellen und Nachtquartiere, Übergangswohnhäuser oder Übergangswohnungen hin zu (wenigen) Formen des betreuten Wohnens. Die Idee des "Housing First“, eines US-amerikanischen Modells, wonach wohnungslose Menschen in eigenen Wohnungen untergebracht und betreut werden sollen, hat sich österreichweit noch nicht durchgesetzt. Ganz im Gegenteil ist der Umgang mit Obdachlosen vielerorts noch von Strategien der Vertreibung, Diskriminierung und Sanktionierung bestimmt. Die Sozialrechtslage trägt das Ihre dazu bei: denn Leistungen der Wohnungslosenhilfe werden beinahe überall in Österreich nur StaatsbürgerInnen und (wenn überhaupt) EU-BürgerInnen wie Gleichgestellten (Asylberechtigten) zuteil. Wie längst nicht nur das Beispiel bettelnder Roma/Sinti zeigt, liegt der Schwerpunkt der Bekämpfung extremer Armut derzeit darin, nicht die Obdachlosigkeit, sondern die Obdachlosen zu bekämpfen, indem man sie aus dem Stadtbild verbannt, vertreibt oder "zurückschafft“, woher sie gekommen sind.

Obdachlosigkeit ist Ausdruck vielgestaltiger Risiken und Abstiegsprozesse. Obdachlos sind unterschiedliche Zielgruppen, die jeweils maßgeschneiderter Hilfe bedürfen. Zugleich ist das Konzept, Obdachlose für ihre soziale Verliererposition zu sanktionieren anstatt die Entstehung von Obdachlosigkeit präventiv zu verhindern, ebenso verkehrt wie teuer.

* Der Autor ist Jurist, Politikwissenschafter und Soziologe. Er forscht und lehrt an der Universität Salzburg.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung