Pilatus - ©  IMAGO / Heritage Images

Hans Kelsen und die Fragen des Pilatus: Wahrheit und Gerechtigkeit

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Der Prozess Jesu ist auch ein Thema für die juristische Forschung. Raoul Kneucker und Manfried Welan gehen in einem Essay von zwei Texten Hans Kelsens aus, um Pilatus’ Fragen an Jesus im Heute zu diskutieren.

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Der Prozess Jesu ist auch ein Thema für die juristische Forschung. Raoul Kneucker und Manfried Welan gehen in einem Essay von zwei Texten Hans Kelsens aus, um Pilatus’ Fragen an Jesus im Heute zu diskutieren.

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Der Prozess Jesu, der zu seiner Hinrichtung am Kreuz führte, beschäftigt seit jeher Wissenschafter verschiedener Disziplinen, nicht nur der Theologie. Das Material, auf das sich die Forschung stützt, sind die Berichte der vier Evangelien, die in vielen Details durchaus unterschiedlich ausgefallen sind. Außerdem sind die neu­testa­ment­lichen Schriften Glaubenstexte und keine historischen Schilderungen oder juristische Abhandlungen über den Verlauf des Prozesses.
Der Bibelwissenschafter Hans Förster, dem es nicht zuletzt um eine philologisch korrekte Übersetzung der griechischen Texte geht, hat vor Jahresfrist in der ­FURCHE die antijüdischen Elemente rund um den Prozess Jesu in den deutschsprachigen Bibelübersetzungen identifiziert; dabei kommt er zum Schluss, dass Jesu Hinrichtung ein Fehlurteil und ein Justizmord unter dem römischen Statthalter Pontius Pilatus war.

Ein neuer „interdisziplinärer Essay“ in Buchform kommt da zu einer anderen Einschätzung: Raoul Kneucker, Politikwissenschafter, Europa- und Religionsrechtler sowie langjähriger oberster Kirchenjurist der lutherischen Kirche in Österreich, und der Rechtswissenschafter und Verfassungsrechtler Manfried Welan setzen sich unter dem Titel „Die Fragen des Pilatus“ vor allem rechtsphilosophisch mit dem Verfahren vor dem römischen Statthalter auseinander.

Ein römischer Strafprozess

Für den juristischen Laien faszinierend ist es, wie die beiden Autoren die Linien des Verfahrens nachzeichnen und den Kontext eines römischen Strafprozesses sichtbar machen. Sie gehen auch auf die Unterschiede eines jüdischen Strafverfahrens und des römischen Prozesses ein, und jedenfalls setzen sie der plakativen Aussage von „Justizmord“ eine differenzierte Sichtweise entgegen.

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