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Der geschichtliche Jesus

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Die österreichische katholische Öffentlichkeit wurde 1966 durch mehrere Artikel im „Spiegel“, in verschiedenen Illustrierten und nicht zuletzt durch eine Life-Sendung des österreichischen Fernsehens am 30. November, an der ich selbst teilnahm, etwas unsanft auf die Problemstellung aufmerksam gemacht, die sich aus der literarischen Eigenart der Evangelienberichte ergibt. Die Evangelisten referierten nämlich nicht teilnahmslos irgend ein Geschehen, sondern sie berichteten darüber mit den literarischen Mitteln ihrer Zeit und ihres Milieus und forderten Glauiben für ihren eigenen Glauben. Sie berichteten somit über den geschichtlich-irdischen Jesus immer schon von ihrem Glauben an den auferstandenen Christus aus. Daß dabei schon das Leben und Wirken des irdischen Jesus einen hoheitlichen Charakter erhalten mußte, der im Johannes-Evangelium ganz besonders deutlich ist, liegt auf der Hand. Ebenso ging es den Evangelisten darum, das Haupthindernis für die christliche Verkündigung, das Kreuz von Golgo-tha, als notwendige Folge zu erklären, die sich aus dem Mißverhältnis zwischen den Worten und Werken Jesu und der Glaubensverweigerung durch die meisten seiner Zeitgenossen, insbesondere der offizielle Vertreter des damaligen Judentums, ergab. Somit bildet die Leidensgeschichte mit den Auferstehungsberichten die theologische Mitte der Evangelien, die durch die vorausliegenden Ereignisse im Leben Jesu motiviert werden sollte. Natürlich hatte auch jeder einzelne Evangelist seine für ihn besonderen theologischen Anliegen, die er ebenfalls in seinem Evangelium zur Darstellung brachte. Legt man die einzelnen Parallelberichte in den Evangelien nebeneinander, so wird diese Tatsache sofort deutlich.

Kontinuität

Nachdem unser Problem durch Presse und Rundfunk eine — die sachliche Erörterung nicht fördernde — Aktualität erfahren hatte, ist es die ihn bedrängende Frage, die sich der gläubige Christ stellt: „Was bleibt uns vom geschichtlichen Jesus, seinen Worten und Wundern noch in der Hand?“ Ist er mit der diesbezüglichen Fragestellung etwas besser vertraut, so formuliert er sie so: „Gibt es eine Kontinuität zwischen dem geschichtlichen Jesus und dem von den Evangelisten im Glauben verkündigten Christus?“ Um diese Fragen zu beantworten, müssen einige Worte über die Evangelien selbst gesagt werden.

Die Evangelien stehen nur im Kanon, nicht aber chronologisch, am Anfang unseres Neuen Testaments. Älter als die Evangelien sind jene Briefe, die Paulus zum Verfasser haben. Es fällt auf, daß Paulus mit Ausnahme der Eucharistieworte (1 Kor 11, 23 bis 35), keine Aussprüche Jesu referiert, die wir auch aus den Evangelien kennen. Das heißt natürlich nicht, daß man zu Pauli Zeiten in den Gemeinden noch nichts über das gewußt hätte, was die Evangelien über Jesus aussagen. Auch Paulus erwähnt selbst (1 Kor 11, 23) „die Nacht, in der der Herr Jesus verraten wurde“, und insistiert (1 Kor 15, 3 bis 11), daß die Auferstehung Jesu nur als geschichtliche Tatsache legitim verstanden werden darf. Es gab aber noch kein literarisch fixiertes Evangelium, in dem die verschiedenen, umlaufenden Berichte über Jesus in einen auch noch so losen chronologischen Rahmen gebracht worden wären.

Das älteste Evangelium, das des Markus, entstand mit großer Wahrscheinlichkeit kurz vor oder nach der Zerstörung Jerusalems durch die Römer 70 nach Christus, also etwa eine Generation nach Christus. Die Evangelien des Matthäus und Lukas sind etwa zehn bis zwanzig Jahre jünger als Markus und verwerten neben diesem noch eine wichtige Quelle, die besonders dort gut erkennbar ist, wo Matthäus und Lukas gemeinsam über Markus hinausgehende Tradition enthalten. Das Johannes-Evangelium stammt aus der Zeit zwischen 90 und 100 nach Christus. Dennoch kann man bei einer historisch-kritischen Analyse der Evangelien feststellen, daß sie Traditionen enthalten, die erheblich älter sind als die Evangelien selbst. Dies gilt auch für das Johannes-Evangelium, das einwandfrei altes juden-christliches Überlieferungsgut verwertet. Bei einer gründlichen Durchsicht der Evangelien-Traditionen läßt sich feststellen, daß sie, abgesehen von den endredaktionellen Tendenzen der einzelnen Evangelisten, Material enthalten, das bis auf die judenchristliche Gemeinde von Jerusalem und sehr wahrscheinlich auch bis auf die Jüngerunterweisung Jesu selbst zurückzuführen ist. Somit läßt sich auch viel später erst formuliertes Traditionsgut in etlichen Fällen mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit — mehr kann vom Standpunkt historisch.-kritischer Forschung nicht gesagt werden! — bis auf den irdischen Jesus zurückführen.

Historisch gesicherte Tatsachen

These liegt in den Petrusreden der Apostelgeschichte des Lukas ältestes Traditionsgut über Jesus vor. Eine solche Rede hielt Petrus vor dem Kommandanten einer römischen Kohorte mit Namen Kornelius in Cäsarea. Dort heißt es (Apostelgeschichte 10, 37 bis 41): „Ihr wißt, was sich zugetragen hat nach der Taufe, die Johannes predigte, zuerst in Galiläa und dann durch ganz Judäa hin, wie Gott Jesus von Naza-reth mit Heiligem Geist und Kraft gesalbt hat und wie Er durch das Land ging, Wohltaten spendend und heilend alle, die vom Teufel besessen waren, denn Gott war mit Ihm. Wir aber, wir sind Zeugen für all das, was Er im Judenlande und in Jeawsalem getan hat. Und man hat Ihn ans Kreuz geschlagen und gemordet. Gott aber hat Ihn aulerweckt am dritten Tage und hat Ihm gegeben, sichtbar zu werden, nicht dem ganzen Volke, aber den von Gott vorherbestimmten Zeugen — uns, die wir mit Ihm gegessen und getrunken haben nach Seiner Auferstehung von den Toten.“ Wer diese Stelle mit dem Markus-Evangelium — also mit dem ältesten Evangelium! — vergleicht, wird erkennen, daß hier tatsächlich christliche Urverkündigung vorliegt. Das Markus-Evangelium nimmt sich nämlich aus wie eine nähere Ausführung der hier kurz angedeuteten Heilstatsachen. Die hier erwähnten Fakten aus dem Leben Jesu lassen sich aber auch nach historisch-Kritischer Methode mit allergrößter Wahrscheinlichkeit als geschichtlich gesichert erweisen.

Zunächst muß das Kreuz Jesu als absolut gesicherte geschichtliche Tatsache anerkannt werden. Niemals hätte man in der Verkündigung einen derart schmählichen Tod für einen Religionsstifter erfunden! Ebenso gesichert scheint auch der Schuldtitel am Kreuz, Markus 15, 26: „Der König der Juden“. Dies wieder ist ein Beleg dafür, daß das entscheidende Todesurteil von Pilatus, dem römischen Stadthalter, gesprochen wurde, denn die Kreuzigung war eine römische Todesstrafe und keine jüdische. Ebenso besagt der Kreuzestitulus, daß die Messias-König-Beschuldigung unmittelbarer Anlaß für die Hinrichtung Jesu war. Da aber nach der Darstellung der Evangelien der Prozeß vor Pilatus die Folge eines vorhergehenden Verhörs vor dem Hohen Rat, also vor der jüdischen Selbstverwaltungsbehörde, war, müssen auch über dieses einige kurze Feststellungen gemacht werden.

Die Essener

Natürlich enthalten die wenigen Verse bei Markus 14, 55 bis 64 (und 15, 1) kein wortgetreues Verhörprotokoll. Dafür sind sie viel zu kurz! Sie enthalten aber alles, was die frühchristlichen Gemeinden an diesem Verhör interessieren konnte. Zunächst wird als falsches Zeugnis die Behauptung Jesu gebracht, daß er „diesen von Menschenhänden erbauten Tempel niederreißen und in drei Tagen einen anderen dafür aufrichten“ wolle. Offenbar handelt es sich hier nur um eine falsch, apokalyptische Deutung eines möglicher Weise echten Jesus-Wortes, da es im Johannes-Evangelium 2, 19 — allerdings in spezifisch johannäischem Zusammenhang — als Ausspruch Jesu zitiert wird. Seit dem zweiten Jahrhundert vor Christus sind im palästinensischen Judentum priesterlich-apokalyptische Gruppen belegt, die dem Tempel in Jerusalem und seinem Kult äußerst reserviert gegenüberstanden. Die wohl radikalste dieser Gruppen war die Essener von Qumran, deren Schrifttum aus den Höhlen beim Toten Meer eine außerordentliche Bereicherung unserer Kenntnis der jüdischen Literatur im Zeitalter Jesu darstellt. Diese Gruppen hofften nun auf einen himmlischen Tempel, der vom Himmel heruntersteigen und den irdischen ersetzen sollte. Es lag nun nahe, daß gerade ein Hohepriester eine sein Amt so unmittelbar betreffende Frage an den Anfang seines Verhörs stellte.

Dieses Element von der Zerstörung und Wiederaufrichtung des

Tempels spielte aber im Gegensatz zu den folgenden messianischen Stellen im Verhör Jesu vor dem Hohen Rat in der späteren christlichen Verkündigung keine Rolle mehr. Es kann somit nicht gut aus den Voraussetzungen dieser Verkündigung entstanden sein, sondern muß auf die geschichtliche Situation des tatsächlichen Verhörs Jesu vor dem Hohen Rat zurückgehen. Damit ist aber bereits der Tatbestand dieses Verhörs geschichtlich gesichert. Auch zu den weiteren Elementen dieses Verhörs lassen sich starke Argumente für ihre Geschichtlichkeit bei-, bringen. Eine nähere Ausführung derselben würde aber den hier gesteckten Rahmen sprengen. Es sei daher nur verwiesen auf die diesbezüglichen Ausführungen des Verfassers in dem Sammelband „Bibel und zeitgemäßer Glaube“, Band II, Klosterneuburg 1967.

Die Wunder Jesu

Nun noch einige kurze Bemerkungen zu den Wundern Jesu. Natürlich ist der Historiker nur dafür kompetent, die Quellen zu beurteilen und keine naturwissenschaftlichen Aussagen zu machen. Daß aber Jesus in den Augen seiner Zeitgenossen Wunder, Zeichen und Krafttaten vollbrachte, geht aus den Quellen einwandfrei hervor. Daß auch seine Jünger und andere frühchristliche Exorzisten in seinem Namen Heilungen bewirkten, besagen selbst die rabbinischen Quellen (zum Beispiel Tosephta Chullin II, 22). Nur verboten die Rabbiner, sich einer solchen Heilung zu unterziehen, weil sie schon die Wunder Jesu selbst in dem Sinn verstanden, daß er durch den Beelzebub, den obersten der Dämonen, die Dämonen autreibe (Lukas 11, 15). Dieser Beschuldigung gegenüber ist aber das Jesus-Wort überliefert, daß in der Fassung von Lukas 11, 20 auf den irdischen Jesus zurückgehen dürfte: „Wenn ich aber durch die Finger Gottes die Dämonen austreibe, dann ist ja das Reich Gottes schon zu euch gekommen!“ Der Streit ging also nicht um die Tatsache der Dämonenaustreibungen (=Wunderheilungen), sondern nur um die Vollmacht, mit der diese geschahen.

Die Sabbat-Heilung

Welche religionswissenschaftlichen und anderen Argumente können beigebracht werden, um zu beweisen, daß Jesus tatsächlich Heilungen vollbrachte, die von seinen Zeitgenossen nicht anders denn als Zeichen und Wunder verstanden wurden? Als Musterbeispiel für eine sozusagen „geschichtlich gesicherte“ Wunderheilung soll Markus 3, 1 bis 6 dienen, die Heilung eines Mannes mit einer lahmen Hand an einem Sabbat in einer Synagoge. I^m diese kurze Erzählung richtig verstehen zu können, muß man sich zwei Tatsachen vor Augen halten: a) Der Mann kam am Sabbat in die Synagoge, um zu beten, nicht um geheilt zu werden; es handelte sich also um keine lebensgefährliche Krankheit, b) Für das pharisäische Judentum, gegen das hier polemisiert wird, galt der Grundsatz: „Lebensgefahr verdrängt den Sabbat“. (Mischna Joma VIII, 6). Da es sich also um keine lebensgefährliche Krankheit handelte, hätte Jesus nach der Ansicht der Pharisäer das. Ende des Sabbat (Samstagabend) abwarten sollen, und dann erst heilen. Dann hätten wahrscheinlich auch sie bekannt, daß er nicht durch den Beelzebub, sondern durch den Finger Gottes die Dämonen austreibe. So aber war die Wunderheilung nach ihrer Meinung ein eindeutiger Verstoß gegen das Gesetz des Moses, das nach pharisäisch-rab-binischer Auffassung als Naturgesetz auch der Weltordnung zugrunde liegt. Die ganze Geschichte der Heilung des Mannes mit der lahmen Hand hat aber als polemische Mitte das Jesus-Wort an die Adresse der Pharisäer, Markus 3, 4: „Soll man am Sabbat Gutes tun oder Böses? Ein Leben retten oder zugrunde gehen lassen?“ Dieser Satz wäre bestimmt nicht von Späteren erfunden worden, weil er der ursprünglich judenchristlichen Gemeinde die für sie entscheidende Auseinandersetzung mit dem Pharisäismus erheblich erschwerte. Konnten doch die Pharisäer sich darauf berufen, daß hier keine lebensgefährliche Krankheit vorliege, die natürlich auch nach ihrer Meinung hätte geheilt werden müssen.

In der Markus-Fassung, 10, 46 bis 52, der Heilung des blinden Bettlers von Jericho wird dessen Name angegeben: Bartimäus. Der Bericht schließt mit dem Satz 10, 52: „Und sofort konnte er sehen und folgte ihm auf dem Weg.“ Die Angabe des Namens des Geheilten und die Mitteilung, daß er sich Jesus angeschlossen habe, ist doch wohl in dem Sinn zu verstehen, daß er in der Gemeinde noch persönlich bekannt war, als diese Erzählung zum erstenmal formuliert wurde.

Der Satz Markus 10, 52 enthält aber noch ein anderes wichtiges Element der evangelischen Berichte über die Wunder Jesu: „Geh' hin, dein Glaube hat dir geholfen.“ Die Wunder Jesu stehen in Zusammenhang mit dem Glauben an Seine Sendung. Wer diesen Glauben nicht hat, wird zwar Seine Wunder und Krafttaten nicht gut leugnen können, er wird sie aber als gewöhnliche Exorzismen deuten oder gar sagen, daß sie in der Kraft Beelzebubs vollbracht wurden. Damit soll natürlich nicht in Abrede gestellt werden, daß auch die Wunderberichte erst im Laufe der Ausbildung des .Evangelienstoffes literarisch geformt wurden. Vielfach wurde geschichtliche Überlieferung erst durch mit ihr gemeinsam vorgetragene literarische Darstellung für die Verkündigung deutlich gemacht. Hinter der den Glauben fordernden Zeichenhaftigkeit der Wunder Jesu verblaßt aber die Frage nach ihrer jeweiligen Geschichtlichkeit, da auch ein „geschichtlich sozusagen gesicherter“ Wunderbericht nur im Glauben richtig verstanden werden kann.

Die Rede des Petrus vor Kornelius in Cäsarea hatte aber, wie jede legitime christliche Verkündigung über Jesus, als Höhepunkt das Bekenntnis zu seiner Auferstehung. Natürlich sind es die Auferstehungsberichte, die die Kritik besonders herausfordern. Zwei Beispiele solle aber dafür erbracht werden, daß die apostolischen Zeugen der Auferstehung dieses ihr Bekenntnis tief ernst genommen haben. 1 Kor 15, 5 bis 8 nennt Paulus mehrere Auferstehungszeugen und bezieht sich selbst „gleichsam als Fehlgeburt“ ein. Von den mehr als 500 Brüdern, denen nach diesem ältesten Auferstehungszeugnis Jesu nach Golgotha als Lebendiger erschien, sind nach Paulus die meisten noch am Leben, einige aber schon entschlafen. Ein weiterer „historisch unverdächtiger“ Beleg für den Auferstehungsglaube liegt in der Apostelgeschichte I, 21 bis 22 vor: Bei der Nachwahl des Matthias in das Apostelkolleg wird als Bedingung für den zur Wahl aufzustellenden Kandidaten gefordert, daß er von der Zeit an, „in der der Herr Jesus bei uns ein- und ausgegangen ist, von der Taufe des Johannes bis zum Tage seiner Himmelfahrt“ Zeuge Seiner Auferstehung sein kann. Hier dient also der Auferstehungsglaube nicht unmittelbar der Verkündigung, sondern er ist Voraussetzung für eine organisatorische Frage der urchristlichen Gemeinde in Jerusalem.

Der Auferstandene

Im Bekenntnis zum Auferstandenen haben die Anhäger Jesu nach dem Fiasko von Golgotha wieder zusammengefunden. Sie alle waren Juden, die bis dahin von ihrem Messias nicht erwartet hatte, daß er leiden und auferstehen sollte. Ihr Bekenntnis zum Auferstandenen ist also religionsgeschichtlich aus keiner Voraussetzung der zeitgenössischen Religiosität verstehbar. Es ist nur zu verstehen, wenn man ihr Erlebnis, daß ihnen Jesus nach Kreuz und Tod wiederum als Lebendiger erschien, ernst nimmt und nicht von einem modernen a priori aus zu relativieren versucht. Leben aber bedeutet für Juden des Zeitalters Jesu nur körperliches Leben. Ein anderer als ein körperlicher Lebensbegriff wäre ihnen unvorstellbar gewesen. Die Begegnung mit dem Auferstandenen, die sie in Form von „mit Ihm essen und trinken“ motivierten, traf sie in ihrer existentiellen Mitte. So wurden sie aus Resignierten und Verzweifelten zu den Verkündern der Botschaft: Christus ist auferstanden, wir sind die Zeugen dafür! Heute wie ehedem ist dieses Zeugnis „den Juden ein Ärgernis und den Heiden eine Torheit“ (1 Kor 1, 23}. i

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