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Die Nationalisierung

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Nach Einführung der neuen politischen Ordnung durch die Kommunisten nach dem Zwei- ten Weltkrieg in Polen hat die katholische Kirche damit ge- rechnet, nicht nur ihre seelsor- gerische, sondern auch ihre soziale Tätigkeit weiterführen zu können. Dafür sprachen hi- storische, ökonomische und so- ziologische Gründe. Der alte Staat war zerstört, die Kirche wollte aktiv am Wiederaufbau teilnehmen. Und sie hatte auch große Möglichkeiten.

Zwar waren während des Krieges enorm viele Geistliche ums Leben gekommen, der größ- te Teil des kirchlichen Ei- gentums war jedoch unverletzt geblieben. Die Diözesen und Orden verwalteten zahlreiche Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser. Diese Anstal- ten funktionierten hauptsäch- lich dank des Einkommens, das aus dem rund 120.000 Hektar großen kirchlichen Grundbesitz stammte.

Doch die Periode der relativ freien Aktivität der kirchlichen Institutionen dauerte nur kurz. Der kommunistischen Verwal- tung, die einen scharfen Kampf gegen alle politischen Feinde führte, war die unabhängige Position der Kirche ein Dorn im Auge. Im Jahre 1948 begann man, den kirchlichen Anstalten große Steuern aufzuerlegen.

Nachdem sich die meisten die- ser Institutionen als zahlungs- unfähig erwiesen hatten, begann man mit der sogenannten Na- tionalisierung des Vermögens.

Im März 1950 trat das Gesetz über die Verstaatlichung der kirchlichen Landgüter in Kraft. Die offizielle Propaganda be- sagte, daß man damit die „Reste der feudalen Vorrechte der Geistlichkeit beseitigen" woll- te. In der gleichen Periode ist auch das gesamte Vermögen der Frauenorden beschlagnahmt worden.

In den Jahren 1951 bis 1952 hat der Staat fast alle kirchli- chen Gesundheitspflegeanstal- ten - unter anderem mehr als 130 Krankenhäuser - übernom- men. Die kommunistische Be- hörde entzog den Orden Hun- derte von Schulen, Schülerhei- men und Kindergärten. 1952,als alles, was zu nationalisieren war, auch nationalisiert worden war, gab die Regierung eine Verord- nung zur Beschlagnahmung der Vermögen der Stiftungen her- aus. Das hat in bedeutendem Ausmaß katholische Anstalten betroffen, unter anderem die Stiftung des Grafen Potocki, die die Katholische Universität in Lublin finanzierte. Das Vermö- gen der Kirche ist ohne irgend- eine Art der Entschädigung enteignet worden.

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