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Eine Reform in letzter Minute

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Erstmals wird ab heurigem Schuljahr für die 8. Klasse der AHS die neue Form der Reifeprüfung durchgeführt, mit Fachbereichsarbeit und mehreren neu gestalteten Varianten. Die 8. Klassen sind auch jene, die bereits seit der 5. Klasse nach neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Schon damals gab es Probleme, weil die Lehrplane viel zu knapp erlassen wurden und ein Teil der Schulbücher nicht rechtzeitig vorliegen konnte.

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Erstmals wird ab heurigem Schuljahr für die 8. Klasse der AHS die neue Form der Reifeprüfung durchgeführt, mit Fachbereichsarbeit und mehreren neu gestalteten Varianten. Die 8. Klassen sind auch jene, die bereits seit der 5. Klasse nach neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Schon damals gab es Probleme, weil die Lehrplane viel zu knapp erlassen wurden und ein Teil der Schulbücher nicht rechtzeitig vorliegen konnte.

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Da die Schüler ab der 6. Klasse ein bestimmtes Kontingent an Wahlpflichtgegenständen wählen mußten und die neue Maturaform auch die Wahlpflichtgegenstände einbezieht, wurde rechtzeitig noch vor dem Sommer 1990 die Reifeprüfungsverordnung erlassen. Nun wußte jeder Schüler, aber auch Eltern und Lehrer, was auf s*ie zukommt.

Schon bei der Begutachtung dieser Verordnung gab es intensive Diskussionen, ob es sinnvoll ist, wenn jeder Schüler eine der mündlichen Teilprüfungen in einer lebenden Fremdsprache ablegen muß. Im Begutachtungsverfahren sprachen sich fast alle Stellungnehmenden dagegen aus; der Schüler sollte jedenfalls in einer lebenden Fremdsprache maturieren, aberdieWahlhaben,oberdies schriftlich oder mündlich oder schriftlich und mündlich macht. Die damalige Ministerin Hilde Hawlicek entschied anders. Und es kam wie es kommen mußte.

Die Schüler entschieden sich auch für die Wahlpflichtgegenstände für

die 8. Klasse, sie mußten diese Wahl in der 7. Klasse treffen, und die Ferien begannen.

Mit Datum 28. Juli 1992 versandte das Bundesministerium für Unterricht und Kunst eine Novelle der Reifeprüfungsverordnung zur Begutachtung. Als Ende der Begutachtungsfrist ist der 14. Oktober angegeben. Begründet wird die Novelle vom Ministerium damit, daß noch vor dem Reifeprüfungstermin 1993 „aufgetretene Unklarheiten bei der Vollziehung" klargestellt und „pädagogische Änderungen im Sinne einer möglichst weitgehenden Gleichstellung aller AHS-Maturanten" vorgenommen werden sollten.

„Es gilt nunmehr, die aufgetretenen Auslegungsschwierigkeiten .authentisch' zu interpretieren, redaktionelle Versehen richtigzustellen, terminologische Verbesserangen vorzunehmen sowie pädagogische Verbesserangen umzusetzen."

Warum so spät?

Und zu der Frage der lebenden Fremdsprache bei der mündlichen Matura wird bemerkt: „Nach der derzeitigen Regelung der Reifeprüfungsvorschrift für die Allgemeinbildenden Höheren Schulen wird für alle jene Schüler, die nur in einer lebenden Fremdsprache unterrichtet wurden, die Wahlmöglichkeit erheblich eingeschränkt. Dies betrifft etwa ein Drittel aller Schüler, in nicht wenigen Fällen ganze Klassenverbände.

Die Wahl einer anderen Fremdsprache als einer lebenden Fremdsprache ist demnach derzeit nicht möglich, was nicht den Intentionen der Reifeprüfungsverordnung 1990 entspricht.

Dem soll dadurch Abhilfe geschaffen werden, daß in allen Formen eine Fremdsprache gewählt werden muß. Eine lebende Fremdsprache muß nur dann zur mündlichen Prüfung gewählt werden, wenn keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde.

Schlechtes politisches Beispiel

Dies ist insofern deshalb pädagogisch vertretbar, als die sonst dem mündlichen Bereich zuzuordnende Kategorie des Hörverstehens durch die Einführung der ,Listening Com-prehension' in die schriftliche Reifeprüfung abgedeckt ist."

So weit so richtig und gut.

Nur, diese und alle anderen Inhalte der Novelle hat das Unterrichtsministerium nicht schon früher gewußt? Oder zumindest nicht so vorbereiten können, daß die Novelle - zwar spät, aber doch - zumindest mit Beginn des Schuljahres 92/93 in Kraft getreten wäre?

Die Schüler erfahren politische Bildung somit auch an einem guten Beispiel. Es gilt eine Verordnung; man informfert sie nun, daß sie eigentlich nicht mehr gilt, aber formal noch gilt. Interessierte Eltern erhalten im Ministerium die Auskunft, man muß nicht mehr unbedingt mündlich maturieren. Dies stimmt in dieser Form auch (noch) nicht.

Müssen auf diese Weise zusätzliche, bei besserer Vorbereitung nicht notwendige Unsicherheiten durch das zuständige Ministerium in die Schule getragen werden? Das Vorhaben ist gut, die Durchführung der Arbeit aber ungenügend. Spät kommt die Reform. Doch sie kommt-aller Voraussicht nach.

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