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Zivilisten und Militärs
Eigentlich war es vorauszusehen, daß einmal die Frage aufbrechen würde, die schon in der Weimarer Zeit immer wieder Unruhe in das Reichswehrministerium und in die Reichswehr getragen hatte: Wie stark soll die Macht der Generäle sein? Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer waren sich darüber im klaren, als sie, die beide nie als Soldaten gedient hatten, die Schaffung der Bundeswehr beschlossen. Ihr Grundgedanke war, daß für alle Zeiten in allen Fragen der Bundeswehr die Zivilisten, nicht die Militärs das letzte Wort haben sollten. Daraus ist inzwischen eine Tradition geworden. Es gibt keinen General, der über dem Staatssekretär steht. Anfänglich trat dies nicht als Streitproblem in die Erscheinung. Im Gegenteil, mancher Offizier freute sich, daß wieder eine bewaffnete Macht entstehen sollte, bei der er wieder tätig werden konnte. Aber wo ist der Schnee vom vergangenen Jahr? Inzwischen hat sich in den Offizierskasinos und Amtsstuben die Frage eingenistet, ob der Standort der Bundeswehr in der Gesellschaft und in der Hierarchie der Macht wirklich angemessen sei.
Ansatzpunkt für die Generäle ist seit einigen Jahren die Organisation des Ministeriums. Kurz gesagt,
ist es ihnen zuwider, daß der oberste Soldat der Bundeswehr hinter einem zivilen Staatssekretär zurückstehen soll. Generalinspekteur Trettner hat zwar vor dem Verteidigungsausschuß des Bundestages bestritten, daß er einen Staatssekretär für die Militärs gefordert habe. Es war ihm jedoch nachzuweisen, daß er in etwa dieses Ziel doch angestrebt hat. Trettner dachte an drei Staatssekretäre, darunter einen militärischen. Über sie alle wollte er jedoch noch einen Staatsminister gesetzt wissen, eine Institution, die in Bonn mehr und mehr an Beliebtheit gewinnt, zumal sie neue Posten schafft. Mit dieser Konzeption wollten Trettner und die Offiziere, die hinter ihm stehen, offensichtlich dem Grundsatz Respekt erweisen, daß das letzte Wort auch in ihren Sachen den Politikern gebühre. Mit anderen Worten: die Militärs seien bereit, sich den Politikern unterzuordnen, nicht aber Beamten. In der Tat gilt die Regel, daß ein Minister nur durch einen Minister vertreten werden kann. In Fällen, in denen der Verteidigungsminister verhindert war, ist deshalb gelegentlich der seinerzeitige Bundesminister von Merkatz aufgetreten. Zur Zeit obliegt dies dem Bundesminister Krone, dem Vorsitzenden des Verteidigungsrates, der die Arbeit sämt-
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