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Zehn Thesen yur soyjalen Verteidigung
1) Jede Verteidigungspolitik, die ausschließlich auf den Einsatz militärischer Mittel abzielt, entspricht nicht den aktuellen oder künftigen Bedrohungsbildern.
2) Die Umfassende Landesverteidigung soll als eng vernetztes System zahlreicher Maßnahmen der Selbstbehauptung verstanden werden.
3) Soziale Verteidigung, oder besser gesagt „waffenlose, relativ gewaltfreie Verteidigung“, ist zur Verstärkung der Abhaltewirkung, die im Mittelpunkt der österreichischen Verteidigungskonzepte steht, geeignet und ist daher ein Beitrag zu einer umfassenden Verteidigungskonzeption.
4) Die Grundlagen und Ausformungen der Sozialen Verteidigung sind im Hinblick auf die spezielle Situation Österreichs als immerwährend neutrales Land in einer besonderen geopoliti-schen Situation zu analysieren und zu erforschen.
5) Das Konzept einer Umfassenden Landesverteidigung, bestehend aus der Geistigen, Wirtschaftlichen, Militärischen und Zivilen Landesverteidigung, wird durch die Soziale Verteidigung weder ganz noch teilweise ersetzt, sondern ergänzt.
6) Soziale Verteidigung stellt keine ,Jünfte Säule“ der Umfassenden Landesverteidigung dar, sondern hat verändernde Auswirkungen auf die vorhandenen vier Bereiche der Umfassenden Landesverteidigung.
7) Maßnahmen der Sozialen Verteidigung sind von allen Teilen der Bevölkerung zu setzen und zu tragen, wobei die Vorbereitung und Organisation schon in Friedenszeiten erfolgen muß.
8) Zivildiener können weder ausschließlich noch vorrangig Träger der Sozialen Verteidigung sein.
9) Österreich ist auch dann noch verteidigungswert, wenn es nicht mehr selbständiges Völkerrechtssubjekt sein sollte.
10) Zum Ausdruck dessen und zur Vorbereitung für den „Tag nach dem Verteidigungsfall“ sollte die Einführung eines neuen Anlaßfalles der Umfassende^. Landesverteidigung, des ,Jieset-zungsfalles“, überdacht werden.
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