6971616-1985_32_07.jpg
Digital In Arbeit

Telefonsteuer

Werbung
Werbung
Werbung

Wie's im Moment aussieht, hat die ÖVP ausnahmsweise einmal das Glück, mit einem Thema, das sie — und insbesondere Wirtschaftsbund-Generalsekretär Wolfgang Schüssel — verdienstvollerweise mit Nachdruck verfolgt, trotz widriger Umstände (Weinskandal, Bestechung eines Staatsanwalts) in der Öffentlichkeit durchzukommen: Die Frage der Privatisierung öffentlicher Unternehmen, in anderen Ländern längst nicht mehr nur diskutiert, sondern durchgeführt, scheint nun nach Stellungnahmen prominenter Politiker aller Lager auch hierzulande außerhalb von Ökonomenzirkeln in Gang zu kommen.

Es ist hier nicht der Platz, auf die Grundsatzdebatte einzugehen und alle Pro und Contra abzuwiegen. Ich bin jedenfalls ein bedingungsloser Verfechter der Privatisierung, weil ich darin wirtschaftlich nur Vorteile sehe (Steigerung der Effizienz der Unternehmen) und überzeugt bin, daß sich die von Gegnern der Privatisierung öffentlicher Unternehmen, insbesondere der Privatisierung kommunaler Versorgungseinrichtungen (E-Wer-ke, Gaswerke, etc.) behaupteten sozialen Nachteile durch entsprechende Auflagen ausschalten lassen.

Es ist ja auch in den USA, wo kommunale Versorgungseinrichtungen seit jeher überwiegend in privater Hand sind (und wo selbst Atomkraftwerke von Privaten betrieben werden) keineswegs so, daß ein privates städtisches E-Werk tun und lassen kann, was es will — also beispielsweise irre Tarifforderungen stellen und bei Nichterfüllung den Strom abdrehen —, sondern sich an Spielregeln, die der speziellen Situation dieser Art von Unternehmen angepaßt sind, halten muß.

Ich möchte hier nur auf das scheinbar plausible Argument der Entstaatlichungsgegner eingehen, daß sich nur für die gewinnbringenden Unternehmen Käufer fänden und der Staat auf den Verlustbetrieben sitzen bliebe, ohne wie bisher einen Ausgleich durch profitable Unternehmen zu haben.

Dazu ist zu bemerken: Uberall dort, wo öffentliche Unternehmen dem Wettbewerb ausgesetzt sind (also beispielsweise die Verstaatlichte Industrie), hält sich die Schmerzlinderung des Finanzministers durch gewinnbringende Unternehmen in Grenzen. Was ist schon der Gewinn selbst der ÖMV (die nur bedingt dem Wettbewerb ausgesetzt ist) gegen die Verluste des VOEST-Konzerns? Mit gesetzlich geschützten Monopolen hohe Gewinne zu erzielen (wie beispielsweise bei der Post auf dem Telefonsektor), aber hat nichts mehr mit unternehmerischer Tätigkeit zu tun. Es ist nur eine andere Form der Besteuerung.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung