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Viele Vorteile für Gruppen

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Rund 2,8 Millionen Österreicher waren 1986 privat krankenzu-satzversichert, jeder vierte davon im Rahmen einer Gruppenkrankenversicherung. Für den Abschluß einer Gruppenkrankenversicherung sprechen folgende Vorteile: • Die im Vergleich zur privaten Einzelkrankenversicherung um rund 30 Prozent günstigere Prämie.

• Generell nur eine einmonatige Wartezeit, in der keine Leistung beansprucht werden kann (im Gegensatz zu drei Monaten bei der Einzelkrankenversicherung).

• Alle Personen werden zu gleichen Konditionen in die Gruppenversicherung aufgenommen ohne Risikozuschläge, wohingegen bei der Einzelkrankenversicherung der Versicherungsnehmer sich einer genauen Risikoprüfung (ärztliche Untersuchung) unterziehen muß.

• Zahlreiche Unternehmen nutzen die Möglichkeit des 3, Z. 20 EStG, der pro Arbeitnehmer einen steuerlichen Absetzbetrag von 4.000 Schilling für Zusatzversicherungen - zu der auch die Gruppenkrankenversicherung zählt-vorsieht, und übernehmen anteilig oder bis zu 100 Prozent der Prämien für die Gruppenkrankenversicherung. Eine Gruppenversicherung kann nur abgeschlossen werden mit Dienstgebern zur Versicherung ihrer Dienstnehmer, mit dem Betriebsrat oder einem Beauftragten. Die auf die Dienstnehmer entfallenden Prämien müssen vom Versicherungsnehmer eingezogen und in einer Summe abgeführt werden.

Die Mindestanzahl für eine Gruppenversicherung beträgt 20 Dienstnehmer. Von 20 bis 100 Dienstnehmer genügt eine Teilnahme von 70 Prozent. Bei mehr als 100 Personen genügen 50 Prozent. Bei Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern entfällt eine Mindestteilnahmequote. Ehegatten können in die Gruppenversicherung einbezogen werden, wenn zumindest 80 Prozent der versicherten Dienstnehmer der Versicherung beitreten. Auch Kinder können, soweit und solange der Dienstnehmer oder sein Ehegatte Anspruch auf Familienbeihilfe hat, ebenfalls in der Gruppenversicherung mitversichert werden.

Das Kernstück der privaten Krankenvorsorge stellt der Krankenhaus-Kostenersatz-Tarif dar. Dieser sieht Im wesentlichen die garantierte Deckung der vollen Aufzahlungskosten auf die Leistung der Pflichtkrankenkasse bei medizinisch notwendiger stationärer

Heilbehandlung auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer eines Vertragsspitals vor. Zu den Vertragsspitälern zählen jene Krankenanstalten Österreichs, in denen die Krankenhausgebühren und Arzthonorare durch Gesetz, Verordnung oder Vertrag geregelt sind. Welche Vertragsspitäler konkret gemeint sind, kann der Versicherte einer Beilage zum Versicherungsschein entnehmen.

Die monatlichen Prämien (Österreichdeckung) sind alters- und geschlechtsabhängig (siehe Tabelle 1).

Berufstätige mit niedrigem Einkommen finden mit dem Krankenhaus-Taggeld-Tarif eine günstige Möglichkeit, zusätzliche Ausgaben abzudecken, die ihnen durch einen Aufenthalt im Krankenhaus erwachsen. Diese Versicherung kann bis zu einem Höchstsatz von 500 Schilling pro Krankenhaustag abgeschlossen werden. Die monatlichen Prämiensätze sind wiederum altersund geschlechtsabhängig. Prämien je 100 Schilling versichertes Taggeld siehe Tabelle 2. Kur- und Erholungszuschüsse können natürlich zusätzlich vereinbart werden.

Der Autor Ist Leiter der Personenverslcherung der Bundesländer-Versicherung.

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