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Trend zur Unfallversicherung

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68.373 Menschen wurden im vergangenen Jahr auf Österreichs Straßen und Verkehrswegen bei Unfällen verletzt, 2150 mußten die Motorisierung mit ihrem Leben bezahlen, stellt der Verband der Versicherungs-unternehmen Österreichs in einer Aussendung fest. Jeder muß heute sicher damit rechnen, meint man bei den Versicherungen, daß er eines Tages sellbst bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommt. Deshalb kann nicht oft genug die Frage behandelt werden, wie dem einzelnen wenigstens materieller Schaden als Unfallfolge erspart bleibt. Zu diesem Zweck hat man bei den Versicherungen die Kfz.-Haftpflicht-versicherung einerseits geschaffen, die begründete Ersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichts-bestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, befriedigt. Ist ein Versicherungsnehmer aber ersatzpflichtig, weil er einen Verkehrunfall verursacht hat, dann erhalten die Verletzten der Gegenseite die entsprechenden Entschädigungen. Auch die Ansprüche von Personen, die mit dem Fahrzeug des ersatzpflichtigen Versicherungsnehmers befördert werden, werden — einige Ausnahmen ausgeschlossen — durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Der vollschuldtragende Lenker aber kann, wenn er selbst Verletzungen erlitten hat, demgegenüber nicht mit Leistungen einer Haftpflichtversicherung rechnen und auch der Eigentümer, Versicherungsnehmer, Halter beziehungsweise Mieter eines Fahrzeuges darf damit nicht rechnen, wenn die Verletzungen durch volles Verschulden des eigenen Lenkers entstanden sind.

Wenn Angehörige eines Versicherungsnehmers, der für die Folgen eines Unfalles ersatzpflichtig ist, oder wenn Angehörige ersatzpflichtiger Personen verletzt oder getötet werden, dann können diese Ersatzansprüche der Angehörigen von der Kfz.-Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht gedeckt werden. Zu Angehörigen zählt man bei den Versicherungen Personen, für die zur Zeit des Unfalls kraft Gesetz eine Unterhaltspflicht bestand beziehungsweise für die Unterhalt geleistet wurde.

Nehmen wir 'an, ein Versicherungsnehmer nimmt seine Familie in den Wagen und fährt aus eigenem Verschulden gegen einen Baum, dann kann er wie auch seine Familie durch die Finger schauen, denn Ersatzansprüche werden aus der Kfz.-Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht befriedigt. Aus all dem leitet man nun bei den Versicherungsunternehmungen ab, daß viele Kraftfahrer zu Unrecht meinen, die Kfz.-Haftpflichtversicherung komme für alle Personenschäden auf. Tatsächlich aber zahlt man in vielen Fällen nichts oder nur einen Teil aus, weil irgendwie Mitverschulden oder Totalverschulden vorlag.

Angesichts der Tatsache, daß die Verschuldensfrage immer schwerer zu klären ist, bietet man dem Kraftfahrer nunmehr von den Versicherungen eine Kfz.-Unfallversicherung an. Das Wesen dieser Versicherungssparte besteht darin, daß unabhängig von der Feststellung einer Ersatzpflicht die vereinbarten Leistungen der Versicherungen in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung ist dabei nur, daß der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit der Lenkung, Benützung oder Behandlung • eines Kraftfahrzeuges steht.

Um die Kfz.-Unfallversicherung aber auch entsprechend attraktiv zu gestalten, wird gleich festgestellt, auf Grund des Schadensverl'aufes könnten die Prämien teilweise beträchtlich reduziert werden. Beim Platzsystem, wobei jeder einzelne Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Summe versichert ist, werden die Prämien bei neuen Verträgen sogar um rund ein Drittel reduziert. Bei bestehenden Verträgen erhöhen sich bis zu deren Umstellung die Versicherungssummen und damit die Leistungen im Schadensfall um zirka 50 Prozent. Wenn die Versicherungssumme nach dem Pauschalsystem durch die Anzahl der das Fahrzeug benützenden Personen geteilt wird, versprechen die Versicherungen ebenfalls einen erheblich erweiterten Leistungsrahmen. So wird die Versicherungssumme, wenn sich zwei Personen im Fahrzeug befinden um 100 Prozent, bei drei und mehr Personen um 150 Prozent erhöht, während bisher für all die genannten Gruppen 50 Prozent 'als das Optimum galten. Diese neuen Sätze traten nunmehr rückwirkend für alle Schadensfälle nach dem 31. Dezember 1968 in Kraft.

Auch bei Krafträdern hat man von den Versicherungen die Prämien bedeutend herabgesetzt. Das Bukett der Leistungen hat man in dieser Werbekampagne für die Kraftfahr-zeugunfailversicherung noch 'ausgedehnt, verspricht man doch, die Kosten des Rücktransportes bei allen Unfallverträgen würden nach Österreich zurück von der Versicherung getragen, wenn der Versicherungsnehmer im europäischen Ausland einen Verkehrsunfall erleiden sollte und wegen seiner Verletzung nicht mit dem Fahrzeug heimreisen kann. Die Höchstsumime für diese Rück-transportkosten liegt bei allen Unfallversicherten und allen Insassen bei 20.000 Schilling. Bei Verletzung des Faihrzeuglenkers und wenn die anderen Insassen des Kraftfahrzeuges unverletzt geblieben sind, werden trotzdem die Rückreise-kosten aller Insassen von der Versicherung getragen. Bei tödlichen Unfällen kommen die Versicherungsunternehmen auch für die Rückführung des Toten auf. Man hofft nunmehr, angesichts der erschreckenden Zahlen des Vorjahres und der günstigen Konditionen, die Zahl der Kraftfahrzeugunfallversicherten wesentlich verbreitern zu können. Mehr Versicherte — mehr Sicherheit.

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