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Caritas socialis

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Die Caritas socialis, die in dieser Woche den 70. Jahrestag ihrer Gründung feiert, verdient einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt und in ihrem vorbildlichen Wirken gewürdigt zu werden. Diese segensreiche Einrichtung steht im Bewußtsein vieler Menschen im Schatten der Caritas, die ebenfalls eine kirchliche Organisation, und zwar eine der jeweiligen Diözese mit verwandten Aufgaben und Funktionen ist.

Doch die Caritas socialis hat als Gemeinschaft zölibatärer Schwestern einen eigenen kirchenrechtlichen Status und eine Sonderstellung. Beide Organisationen haben nicht nur ähnliche Aufgaben, sondern arbeiten auch vielfach zusammen. In dieser Zusammenarbeit ergeben sich auch immer wieder personelle Überschneidungen: so ist die Direktorin der Lehranstalt der Caritas für Frauenberufe in der Wiener Seegasse aus der Schwesterngemeinschaft gekommen, die 1919 von Hildegard Burjan, einer begnadeten Frau und Sozialpolitikerin, aber auch Sozialhelferin, ins Leben gerufen wurde.

In dem Haus in der Pramer-gasse, in dem neben Hildegard Burjan auch Prälat Ignaz Sei-pelund der Sozialapostel Msgr. Schaurhofer wirkten und ein-und ausgingen, laufen die Fäden gar vieler Hilfsdienste zusammen, die vom Sozialdienst für Mutter und Kind, über den Bahnhofssozialdienst und Beratungsdienste für alle Altersgruppen bis zur Altenbetreuung reichen, der angesichts der Langlebigkeit und Einsamkeit der Menschen von heute eine erhöhte Bedeutung zukommt.

Das Wirken der Caritas socialis ist nicht nur inhaltlich breit gefächert, sondern auch über Österreich hinaus gediehen. So gibt es Wirkungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland, in Südtirol, in Rom, aber auch in Brasilien, wo die Schwestern in Schule, in Kindergarten, in berufsbildenden Kursen und zur Unterstützung der notleidenden Mütter ihr Bestes geben. -

So wie es keinen Gegensatz zwischen Caritas socialis und Caritas gibt, so sollte es auch keinen zwischen staatlicher Sozialpolitik und -fürsorge und kirchlicher Arbeit und Betreuung geben. Heute erkennen auch viele, die in der Vergangenheit meinten, durch eine perfekte Sozialgesetzgebung die Werke der Barmherzigkeit überflüssig machen zu können, daß privates und kirchlich-religiöses Wirken in dieser Sphäre keine unerwünschte Konkurrenz, sondern eine willkommene Ergänzung ist. Das schon deshalb, weil auch die bestorganisierte soziale Gesetzgebung und Vernetzung die persönliche Zuwendung, die nur aus dem Glauben und aus der Liebe erwachsen kann, nicht ersetzen und entbehrlich machen kann.

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