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Grenzen nur bei neuen Leistungen
Die SPÖ hat grundsätzlich nicht die Absicht, in bestehende soziale Rechte oder Leistungen einzugreifen.
Das Ziel einer Entlastung des Staatshaushaltes wird daher von uns durch andere verteilungspolitisch wirksame und sachlich gerechtfertigte Maßnahmen, wie zum Beispiel die Zinsertragsteuer für Sparkapitalien von mehr als 100.000 Schilling oder den Abbau der steuerlichen Begünstigungen beim 13. und 14. Monatsgehalt für Einkommen von mehr als 20.000 Schilling monatlich angestrebt.
Ich persönlich bin aber darüber hinaus der Meinung, daß bei der allfälligen Neueinführung oder Erhöhung von Transferzahlungen sozialpolitischen Charakters sehr wohl Einkommensgrenzen festgelegt werden sollten, bei deren Überschreitung der Anspruch auf die betreffende Leistung entfällt oder reduziert wird.
Zum zweiten Punkt: Ich halte es im Sinne der Fragestellung für gerechtfertigt, bei Sozialwohnungen (also bei Wohnungen, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden und bei deren Vergabe die soziale Bedürftigkeit eine Rolle spielt) nicht nur im Zeitpunkt der Vergabe dieser Wohnung, sondern auch später die soziale Komponente zu beachten, daß man in bestimmten Abständen (z. B. alle fünf Jahre) überprüft, ob die ursprünglich gegebene soziale Bedürftigkeit weiterhin vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, wären Maßnahmen gerechtfertigt, die die Belastung der öffentlichen Hand durch die weitere Benutzung dieser Wohnung verringert; also z. B. ein marktkonformer Zins oder eine höhere Tilgungsund Annuitätenrate.
Damit könnte erreicht werden, daß öffentliche Mittel nur in geringerem Ausmaß als bisher für die Deckung des Wohnungsbedarfes von Menschen herangezogen werden müssen, deren wirtschaftliche Situation es ihnen erlaubt, ihren Wohnungsbedarf auch ohne öffentliche Unterstützung zu decken.
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