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Präsidentenwahl
Schon die Verfassungsnovelle von 1929 hatte die Volkswahl des Bundespräsidenten eingeführt. Aber erst am 6. Mai 1951 - vor 30 Jahren - wurden die Österreicher zum ersten Mal aufgerufen, selbst über ihr Staatsoberhaupt der nächsten sechs Jahre zu entscheiden.
Das schien gar nicht so selbstverständlich. Als Bundespräsident Karl Renner in der vorletzten Nacht des alten Jahres gestorben war, plädierten in beiden Großparteien namhafte Stimmen dafür, wie 1931 (Miklas) und 1945 (Renner) auch diesmal wieder durch Verfassungsgesetz die Wahl in die Bundesversammlung zu verlegen.
Schon am 13. Jänner 1951 wetterte Friedrich Funder in der FURCHE: „Einer der größten Werte politischer Stabilität, das Vertrauen auf die Sicherheit der demokratischen Einrichtungen, steht auf dem Spiel..
Die Volksvertreter überzeugte mehr das Argument, daß eine Verfassungsänderung die einstimmige Billigung der Alliierten gebraucht hätte, und die wäre wohl nicht zu erhalten gewesen. Also entschloß man sich, die Volkswahl durchzuführen. „Es war kein lautes Ja, keine freudige Zustimmung ...“, kritisierte Kurt Skalnik in der FURCHE vom 20. Jänner.
Am 6. Mai traten sechs Kandidaten zur Wahl an - es war das einzige Mal, daß bei einer Bundespräsidentenwahl die Entscheidung erst im zweiten Wahlgang fiel (27. Mai) zugunsten Theodor Körners.
Friedrich Funder aber sollte mit seinen prophetischen Worten recht behalten: „Das Vordringen eines Parteienstaates, der alle Lebensfunktionen des Gemeinwesens der parteipolitischen Rayonierung zu unterwerfen sucht, erweckt nicht erst seit heute Unruhe und Kritik der Bevölkerung ..
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