Der Konflikt in der Salzburger Landesregierung hinsichtlich einer Möglichkeit von Abtreibungen im öffentlichen Krankenhaus hat die öffentliche Aufmerksamkeit zumindest für einige Tage wieder auf die "Fristenlösung" gelenkt. Und das wieder einmal nur im Zusammenhang der Gewährleistung von Möglichkeiten zur Abtreibung.
Als wir als Studentinnen und Studenten einer Arbeitsgruppe der Katholischen Hochschulgemeinde vor 30 Jahren die Abgeordneten des parlamentarischen Sonderausschusses für das Volksbegehren der Aktion Leben zur Diskussion aufsuchten, bekamen wir immer wieder und von allen Parteien zu hören: die "Fristenlösung" sei nicht einfach als eine Freigabe der Abtreibung gedacht, sondern nur als befristete Aussetzung der Strafbarkeit.
Aber selbstverständlich werde man sich mehr denn je und mit allen anderen zu Gebote stehenden Mitteln bemühen, das menschliche Leben zu schützen. Durch "flankierende Maßnahmen" wie die Sicherstellung einer umfassenden Beratung, die Trennung von beratendem und abtreibendem Arzt, anonyme Statistik zur Erforschung der Motive usw. Erst recht werde man die Ermunterung der schwangeren Frauen zum Austragen ihres Kindes verstärken.
Die Verwirklichung dieser Ankündigungen ist extrem überschaubar geblieben. Im Gegenteil: geblieben sind äußerst gereizte politische und mediale Reaktionen auf alle Versuche, das durch die "Fristenlösung" nicht Gelöste zu thematisieren.
Der Schutz des menschlichen Lebens an dessen Anfang ist "privatisiert" - und das im eher negativen Sinn: in den Privatbereich abgeschoben. Auf letzte "Mohikaner" wie die Aktion Leben. Noch "weniger Staat" geht nicht mehr.
Der Autor ist Pfarrer in Probstdorf und Universitätsseelsorger in Wien.
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