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Der Kampf wird fortgesetzt

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Da sich die SPÖ zwar als Gegner der Abtreibung bekennt, als Gründe dafür aber nur ihre Unvernünftigkeit und das damit verbundene Risiko anführt, liegt es nahe, daß die Fristenlösung als, eine Maßnahme zur Erleichterung der Abtreibung verstanden wird. Soziale Maßnahmen (etwa die Geburtenbeihilfe), die einem solchen Mißverständnis entgegensteuem sollen, erfüllen diesen Zweck nicht. Es ist sehr erfreulich, daß übrigens in Übereinstimmung mit einem wesentlichen Gedanken des Volksbegehrens Unterhaltsvorschüsse für Frauen und Kinder in Not gegeben werden. Gewiß mag diese Maßnahme geeignet sein, Leben zu retten, keineswegs sind aber solche Taten des Gesetzgebers ein wirksames Gegenmittel gegen die Vorstellung, das nicht mehr Strafbare sei erlaubt, sei gebilligt.

Wie steht es mit den Beratungsstellen? Gewiß werden mit Förderung durch die Republik zahlreiche Beratungsstellen errichtet, gewiß mögen sie teilweise eine sinnvolle Tätigkeit entfalten. Mit den Beratungsstellen des ursprünglichen Konzeptes Jürgen

Baumanns haben sie nichts zu tun. Die erforderliche Beratung kann ja auch der Abtreiber erteilen. Auch zeigen die Erfahrungen der Beratungsstellen, daß Frauen, die zur Abtreibung entschlossen sind, kaum zur Beratung kommen. Der regelmäßige wirksame Schutz des Ungeborenen durch Rat ist also eine Illusion. Zu den Beratungsstellen kommen Frauen, die sich dem Druck ihrer Umwelt, der gegen das Kind gerichtet ist, entziehen wollen.

Der besondere Widersinn liegt darin, daß die Fristenlösung in Österreich den durch die Beratung angestrebten Schutz durch die Art der Regelung ■vereitelt. Er liegt überdies darin, daß die Lösung gesundheitspolitisch durch und durch verfehlt ist. Die Abtreibung kann von jedem Arzt und in jeder Ordination vorgenommen werden. Wo bleibt da der Schutz für die Gesundheit der Frau? Dazu kommt das Fehlen eines Verbotes der Propaganda für die Abtreibung. All das sind Merkmale für ein Denken, das den Wert des ungeborenen Lebens nicht respektiert und diesem Denken muß ein unausgesetzter Kampf gelten.

Die SPÖ hat nicht nur die Annahme des Volksbegehrens verworfen, sondem auch keine Änderung des Gesetzes, etwa die Trennung von Abtreibung und Beratung oder das Verbot der Abtreibungspropaganda angekündigt, sie bekennt sich aber in schönen Worten zum Schutz des Lebens. Der Bundeskanzler hat in derselben

Äußerung erklärt, nicht zu verstehen, warum die Kirche die Volkspartei als ihr gedanklich näherstehende Gruppe empfinde und seine schon bekannte Meinung geäußert, an sich wäre es richtiger, die Abtreibung bis zur Geburt freizugeben. Hier ist es nicht mehr notwendig, eine Satire zu schreiben. Notwendig aber wird es sein, den Kampf zum Schutz der Un- geborenen mit allen verfügbaren fortzusetzen.

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