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Die mechanischen Lösungen der Mietzinsregelung

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In ernsten Vorhalten hat die „Furche“ in den letzten Wochen immer wieder auf die Gefahr hingewiesen, die einer wahrhaft sozialen Erledigung der Wohnbau- und Mietzinsregelung durch starre, schematische Lösungen droht. Diese Befürchtungen sind nunmehr leider in weitestem Ausmaße eingetroffen. Die jüngste, von den beiden Koalitionsparteien Im Nationalrat beschlossene gesetzliche Regelung der Mietzinse und ihrer lohnmäßigen Abgeltung stellt in ihrer linearen, auf unzeitgemäßen Voraussetzungen basierenden Valorisierung der Mietzinse und der uniformen Bemessung von Wohnungsbeihilfen auf der einen Seite eine unangebrachte Begünstigung kinderloser Lohnträger und Doppelverdiener, auf der anderen Seite eine weitere schwere Gefährdung der Familie und des Intellektuellen Mittelstandes dar. Es erscheint uns als Pflicht einer verantwortungsbewußten demokratischen Presse, gegen solche gesetzliche Maßnahmen, die eine ökonomisch fundierte und sozial gerechte Lösung dieser staatspolitisch wichtigen Frage auf weite Sicht verbauen, ernste Bedenken anzumelden. ,,Die Furche“

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In ernsten Vorhalten hat die „Furche“ in den letzten Wochen immer wieder auf die Gefahr hingewiesen, die einer wahrhaft sozialen Erledigung der Wohnbau- und Mietzinsregelung durch starre, schematische Lösungen droht. Diese Befürchtungen sind nunmehr leider in weitestem Ausmaße eingetroffen. Die jüngste, von den beiden Koalitionsparteien Im Nationalrat beschlossene gesetzliche Regelung der Mietzinse und ihrer lohnmäßigen Abgeltung stellt in ihrer linearen, auf unzeitgemäßen Voraussetzungen basierenden Valorisierung der Mietzinse und der uniformen Bemessung von Wohnungsbeihilfen auf der einen Seite eine unangebrachte Begünstigung kinderloser Lohnträger und Doppelverdiener, auf der anderen Seite eine weitere schwere Gefährdung der Familie und des Intellektuellen Mittelstandes dar. Es erscheint uns als Pflicht einer verantwortungsbewußten demokratischen Presse, gegen solche gesetzliche Maßnahmen, die eine ökonomisch fundierte und sozial gerechte Lösung dieser staatspolitisch wichtigen Frage auf weite Sicht verbauen, ernste Bedenken anzumelden. ,,Die Furche“

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Die von den Regierungsparteien mit einem deutlichen Seitenblick auf den nächsten Wahltermin nunmehr durchgesetzte Regelung der Mietzinse ist keineswegs, wie es die offizielle Presse wahrhaben will, der verheißungsvolle Beginn einer Lösung des ungemein komplexen Problems der Mietzinse und ihres Einbaues in das Gefüge der Löhne und Preise.

Was an der gesetzlichen Neuordnung positiv und beachtlich ist, ist lediglich die Bildung eines Fonds zur Erhaltung des Althausbesitzes und die damit verbundene Kontinuität in der Beschäftigung der Bauwirtschaft auch die Wintersaison über.

Die Novellierung des Mietengesetzes zeigt nun neuerlich, wie innig ökonomische und soziale Probleme miteinander verbunden sind. Die ernsten Bedenken, die gegen die Neuordnung angemeldet werden müssen, richten sich daher sowohl gegen die wirtschaftlichen wie gleichzeitig gegen die sozialen Effekte der Nationalratsbeschlüsse.

ökonomisch wurde scheinbar dem Prinzip der Kostendeckung Rechnung getragen. Aber nur scheinbar. Die neuen Hauptmietzinse werden auf Basis von Friedenskronen errechnet. Im „Friedenszins“ wurden aber seinerzeit nicht nur die Kosten der Errichtung der Wohnung berücksichtigt (die Amortisationsrate), sondern auch die Lage des Hauses. Die Mietzinsbildung ging daher von Größe ebenso wie von Güte- und Lageklassen aus. Eine im „Frieden“ zentral gelegene Wohnung wurde höher taxiert als eine Wohnung am grünen Stadtrand. Wenn nun durch die neuen Mietzinse an die Verbesserung der Althäuser geschritten werden soll, kann doch die Höhe dieser Meliorationskosten nicht von der Lage der Häuser abhängig gemacht werden. Es gibt kein Baukostengefälle etwa vom dritten zum zweiundzwanzigsten Gemeindebezirk. Die neuen Hauptmietzinse sind daher wieder völlig willkürlich festgesetzt. Für bestimmte Mietergruppen entstehen so zusätzliche Lagekosten; andererseits kann es im Laufe der Zeit unter Umständen zu sinnlosen Justamentverbesserun-gen der Wohnhäuser kommen, um nur ja den Verbesserungsfonds zu konsumieren. Daneben erhalten Hausbesitzer, wenn ihre Häuser preislich besser gelegen sind, gegenüber anderen Hausbesitzern eine Lage-Rente, da ihnen ja mit 10 Prozent Verwaltungskosten eine absolut höhere Pauschalvergütung zufällt. Von der Lage einer Wohnung kann nicht auf die soziale Position des Mieters geschlossen werden. So ergeben sich gleichzeitig für viele Mieter Mehraufwendungen, die in manchen Fällen ein Vielfaches der Wohnungsbeihilfe ausmachen und dies lediglich als Folge der besonderen, heute keineswegs mehr hoch einzuschätzenden Lage einer Wohnung.

Durch die Neuregelung der Mieten wird für den Wohnraum wieder kein Einheitspreis erreicht. Es bleibt bei jenem vielfach geschichteten Preis, der nach 40jährigen Schemata errechnet wurde.

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