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Von Angriff auf die sexuelle Freiheit und ähnlichem ist jetzt die Rede. Nach der Aufhebung des überkommenen Paragraphen 209 sollen Jugendschutzbestimmungen verschärft werden.

Vor aller Bewertung im Detail: Das in den Reaktionen auf die VP-Pläne zum Ausdruck kommende scheinbar ungebrochen aufklärerische Pathos mutet doch seltsam an. Als ob wir nicht wüssten, dass die tiefe Ambivalenz menschlicher Freiheit auch im Bereich der Sexualität gegeben ist, dass hier Schäbigkeiten und Schamlosigkeiten besonders schwer wiegen, weil die Verletzbarkeit am größten ist, wo es um das Intimste geht - und das dies alles für Jugendlich in noch höherem Maße gilt.

Wer das nicht sieht, wer meint, über ein Schutzalter bis 14 hinaus gäbe es nichts zu regeln, danach wisse jeder, was er tut, hängt einem eigenartig menschenfremden Verständnis von Liberalität an.

Das ist das Eine. Das Andere ist, dass mittels Recht nicht einfach nur Signale im Sinne des Wünschenswerten gesetzt werden können, sondern dass man auf die Folgen achten muss: Recht hat sich auch und gerade in Extremfällen zu bewähren. Natürlich ist das Ausnützen "mangelnder Reife", das die ÖVP als strafrechtlich relevant verankern will, zu verurteilen. Allein, der bereits mehrfach erfolgte kritische Hinweis auf die beliebige Dehnbarkeit des Begriffs und die damit verbundene Missbräuchlichkeit ist nicht von der Hand zu weisen. Relativ leicht lässt sich so wohl eine von Dritten unerwünschte Beziehung zwischen einer Unter-16-jährigen Person und einem Erwachsenen kriminalisieren: "mangelnd reif" sind in der Tat noch viele in dem Alter. Dass es, landet die Sache vor Gericht, wohl erst recht nicht ohne Verletzungen, Demütigungen abgeht, müsste auch noch bedacht werden.

Doch für eine längere öffentliche Debatte ist keine Zeit mehr vorgesehen: Es sei seit Jahren diskutiert worden, heißt es seitens der Regierungsparteien, nun sollen die Verschärfungen schnell beschlossen werden. Die Eile diskreditiert den guten Willen.

rudolf.mitloehner@furche.at

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