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Gleichgestellt

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Die Theologische Hochschule Linz, Ausbildungsstätte für den Klerus der oberösterreichischen Diözese, soll den staatlichen Theologischen Fakultäten rechtlich gleichgestellt werden, kündigte Wissenschaftsminister Hertha Firnberg an, als sie zum ersten Mal der Hochschule einen offiziellen Besuch abstattete. (Es war übrigens überhaupt der erste Besuch eines zuständigen Ministers an einer Diözesanhochschule.) Auch die Erhebung der Linzer Lehranstalt zu einer päpstlichen Hochschule sei mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten, ergänzte Dekan Prof. Rudolf Zinnhobler.

Diese Feststellung bedeutet zunächst, daß die Wurzeln der Linzer Johann-Kepler-Universität, durch die Eingliederung der Diözesan-Hochschule als vierte eine theologische Fakultät zu erhalten, begraben werden müssen. Mit dieser Eingliederung wären die Lehrer der neuen Fakultät in den Dienst des Bundes übernommen worden, hätte der Bund für Personal- wie Sachaufwand aufkommen müssen - hätte aber auch der Bund über die Neuernennung von Lehrkräften gewacht. Die allgemeinen Sparmaßnahmen im Hochschulbereich ließen schon von der materiellen Seite her diese Version als aussichtslos erscheinen.

Die „rechtliche Gleichstellung der Studien“, wie sie Minister Firnberg nun ankündigt, bedeutet jedoch, daß die Absolventen der Hochschule, die bisher nur im kirchlichen Dienst, also ausschließlich in der Seelsorge, eingesetzt werden konnten, da ihre Studien keine staatliche Anerkennung fanden, nun auch außerhalb der Kirche als Akademiker anerkannt werden, daß sie unter Anrechnung ihrer Studien auf andere Hochschulen überwechseln können und daß sie wohl später auch die Möglichkeit eines Doktorates an der Hochschule selbst erhalten werden. Für den Bezug von Studienbeihilfen waren die Studenten der Diozesanlehranstalten wie jene* an andern außeruniversitären postsekundären Bildungsanstalten - vor allem den Pädagogischen Akademien - den Universitätsstudenten auch bisher schon gleichgestellt gewesen.

Die Erhebung der Diözesan-Hochschule zu einer päpstlichen hätte wohl zur Folge, daß manche, sonst nur in Rom zu belegende Studienfächer, auch hier angeboten würden und daß „römische“ akademische Grade erworben werden könnten, die auf Grund der Gegenseitigkeitsabkommen volle inländische Anerkennung fänden.

Nach der rechtlichen Gleichstellung für die Linzer Hochschule dürfte dann ein Nachziehverfahren für die Theologische Hochschule der Diözese St Pölten, wohl auch für die noch bestehenden Hauslehranstalten der Orden, nur mehr eine Frage der Zeit sein.

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