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Lobbyismus im Dickicht der Brüsseler Institutionen

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Ohne Kommission geht nichts. Die Regierung der Gemeinschaft wird von den Mitgliedstaaten einvernehmlich für vier Jahre (ab 1995 werden es fünf Jahre sein) ernannt. Die Kommission darf nur im Interesse der Gemeinschaft handeln und von keinem Land Weisungen entgegennehmen. Kontrolle üben EU-Rat sowie das Europäische Parlament aus.

Die Kommission wird sich gemäß Maastricht-Vertrag künftig in erster Linie mit der Ausgestaltung der Europäischen Gemeinschaft als Wirtschafts- und Währungsunion (erster Pfeiler der Union), eingeschränkt mit der geforderten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspohtik (GASP, zweiter Pfeiler) und den Bereichen Justiz und Inneres (dritter Pfeiler), der aber nach wie vor durch die intergouvernmentale Zusammenarbeit geregelt wird, zu befassen haben. Die Binnenmarktvollendung steht an vorderster Stelle - mit all den bekannten Problemen, die noch von den nationalen Regierungen gelöst werden müssen und im Sinn staatlicher Souveränität auch gelöst werden wollen.

In diesem Zusammenhang ist überhaupt noch nicht ausgemacht, wie das vielbeschworene Subsi-diaritätsprinzip rechtlich ausgestaltet werden kann. Was der einzelne tun kann, braucht die Gemeinschaft nicht zu machen - oder: die Gemeinschaft springt dort ein (hier wird das Subsidiaritätsprinzip durch das Sohdaritätsprinzip ergänzt), wo der einzelne (Staat, Region, regionale Zusammenschlüsse?) unfähig ist, etwas zu leisten. Wie sich das unter dem Anspruch, das Subsidiaritätsprinzip nicht für integrationsfeindliche Partikularinteressen mißbrauchen zu dürfen, unter einen rechtlichen Hut bringen läßt, sei kritisch angemerkt.

Wirtschaftspolitische Weichenstellungen versucht ein Heer von Lobbyisten - mehr als 400 auf europäischer Ebene agierende Branchenorganisationen haben ihren Hauptsitz in Brüssel - zu beeinflussen. Andreas Heller von der „Neuen Zürcher Zeitung" hat das einmal so erklärt: „Verschlossen wie eine Auster erscheint dem Europabürger zuweilen das Wesen der Eurokratie. Im Dickicht der Institutionen, im Hin und Her zwischen den drei wichtigen Organen — Kommission, Ministerrat und Parlament - verlieren sich die Wege einer Entscheidung. Verwirrung stiftet der Einfluß der Interessenvertreter, die auf offiziellen und inoffiziellen Kanälen, in diversen Konsultativorganen und in den Couloirs der EG-Institutionen auf den EntScheidungsprozeß einwirken - unstrukturiert, undurchsichtig."

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