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Privilegierte auf Lebenszeit?

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großes Verlagshaus „Lidovä Kni-hovna Videnskä“ (Wiener Volksbuchhandlung) von Bedeutung. Auch nach dem zweiten Weltkrieg hatten die Wiener Tschechen in der Person des Präsidenten des Zentralaus-schusses des bereits erwähnten Minderheitenrates (Mensinova Räda), Josef Jirava, einen profilierten Vertreter auf der SPÖ-Liste im Landtag. Anläßlich der vorletzten Land-tagswaihl wurde er nicht wieder aufgestellt, was z,u ernster Mißstimmung bei der Minderheit führte. Seither gibt es keinen tschechischen Landtagsabgeordneten mehr im Wiener Landtag. Das tschechische Schulwesen in

der Zwischenkriegszeit in höchster Blüte (zeitweise zwei Dutzend Volksschulen, mehrere Hauptschulen und Fachschulen, ja sogar eine Mittelschule), ist auf heute noch drei Minderheiten-Volksschulen zusammengeschmolzen. Darin kommt der Rückgang einer sich bewußt als solche empfindenden Minderheit zum Ausdruck.

Von einer einzigen tschechischen Minderheitenbeschwerde an den Völkerbund abgesehen“ haben sich die Wiener Tschechen niemals über eine Benachteiligung in Wien beklagt. Auch im Wiener Landtag hat der jeweilige Vertreter, der Wiener Tschechen nie während der Ersten oder

Zweiten Republik irgend etwas an unberücksichtigt gebliebenen Wünschen der Wiener Tschechen vorgebracht.

Der schweigsame Staatsvertrag

Trotz dieser im wesentlichen nur sehr positiven Förderung dieser Minderheit wird ihre Existenz kaum von allzu! anger Dauer sein, da es sich eben um eine Wanderungsminderheit ohne „angestammten Heimatboden“ (pays des ancetres) in Wien handelt. Wien ist „der größte tschechische Friedhof der Welt14“.

Endlich sei erwähnt, daß die Wiener Tschechen nach dem Staatsvertrag 1955 nicht zu den geschützten

nationalen Minderheiten in Österreich gehören. Sie sind dort nicht genannt. Mit Ausnahme des Brünner Vertrages und den sehr allgemein gehaltene Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain kommen ihnen rechtlich nur die innerstaatlichen Verfassungsschutzbestimmungen zu, die nur in einem Diskriminierungsverbot bestehen. Auf Artikel XIX StGG. können sie sich nach der bisherigen Rechtssprechung nicht berufen.

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In der nächsten Nummer: Die Tschechen und Slovaken au Serhalb Wiens.

Die Diskussion über die Neuordnung des Wohnungswesens in Österreich ist gegenwärtig in vollem Gange. Grundlage der seit einem Jahr andauernden Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ bilden die von den beiden Parteien aufgestellten Reformpläne, die durch eine Vielzahl von Vorschlägen der Mieterbünde, Familienverbände, des Gewerkschaftsbundes, von Forschungsgesellschaften u. a. ergänzt wurden. Gegenwärtig wird in einem vier-köpflgen Subkomitee verhandelt, das ein Gesamtkonzept der beiden Regierungsparteien erarbeiten soll. Dieses Konzept wird aller Voraussicht nach umfassend sein, wie es ja der komplizierten Materie entspricht: es wird Fragen des Baulandes, des Althausbestandes und des Mietenrechtes bis zur Neubaufinanzierung und zur künftigen Technik der Wohnbauförderung beinhalten. Aus dem bisherigen Gang der Diskussion war aber nicht zu entnehmen, daß an eine Änderung der bisher geübten Praxis der starren Annuitäten beziehungsweise

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